Nach einem Verkehrsunfall gilt es zunächst, die Unfallstelle zu sichern und Verletzte zu versorgen. Danach beginnt meist der Streit um Schuld, Schadensersatz und Schmerzensgeld. Da es hier oft um viel Geld geht und die Rechtslage komplex ist, empfiehlt es sich, bald nach dem Unfall einen Anwalt einzuschalten. Roland Tilch von der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte steht Ihnen dabei als erfahrener Versicherungsrechtsanwalt zur Seite. Dabei übernimmt die Kanzlei die Kommunikation mit Versicherungen, Unfallgegner, Polizei und anderen Beteiligten. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen:
Die Frage, wer an einem Verkehrsunfall die Schuld hat, entscheidet auch darüber, wer wem Schadensersatz und Schmerzensgeld zu zahlen hat. Die Frage ist aber nicht immer leicht zu beantworten. Selbst wenn das verkehrsrechtswidrige Fehlverhalten eines Unfallbeteiligten das Unglück verursacht hat, kann den anderen Beteiligten eine Mitschuld treffen. In so einem Fall kann es sein, dass Schadensersatz nur anteilig anfällt. Beispielsweise kann der Unfall durch eine Missachtung der Vorfahrt geschehen sein, er wäre aber nicht oder mit geringerem Schaden passiert, wenn der andere Unfallbeteiligte nicht zu schnell unterwegs gewesen wäre.
Daher gilt: Räumen Sie nie die Schuld am Unfall ein. Sie können Angaben dazu machen, wie der Unfall aus Ihrer Sicht passiert ist, aber Sie sollten nie die Schuld eingestehen.
Um die Schuldfrage zu klären, sollte die Unfallsituation fotografiert, eine Skizze angefertigt und ein Unfallprotokoll erstellt werden. Gehen Sie außerdem auf potentielle Zeugen zu und notieren Sie deren Kontaktdaten. Bei schweren Schäden oder wenn Personen verletzt werden, sollten Sie stets die Polizei rufen.
Nach § 823 BGB gilt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Schadensersatz kann sich also auf viele Bereiche beziehen. Daher sind Ansprüche auf Schadensersatz oft auch umfangreicher, als viele Betroffene denken.
Bei Sachschäden (z.B. am Auto) sind unter anderem folgende Leistungen im Rahmen des Schadensersatzes möglich:
Grundsätzlich hat der Geschädigte die Wahl, von wem er die Reparatur vornehmen lassen will. Dabei besteht auch das Recht, den Schaden nicht reparieren zu lassen. Man darf stattdessen „nach Gutachten“ abrechnen – beispielsweise, wenn Dellen am Auto nicht weiter stören. In diesem Fall darf die Versicherung die Mehrwertsteuer vom Schadensersatz abziehen.
Bei Personenschäden kann der Schadensersatz – je nach Art und Umfang der Verletzungen – viele Leistungen umfassen, beispielsweise:
Die oben stehenden Aufzählungen stellen nur einen Teil der möglichen Schadensersatzansprüche dar. Sie sind nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Entschädigungsansprüche bestehen. Daher lohnt es sich, einen Anwalt mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu beauftragen.
In unserer Kanzlei an der Grenze zwischen Nürnberg und Fürth beraten wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Senden Sie uns Ihr Anliegen mit den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich per Post oder als PDF-Datei per E-Mail. Dann schauen wir uns die Unterlagen an und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Mandat kommt erst mit einer schriftlichen Mandatserteilung zustande. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung leisten können.
Mit Ihren Anfragen und Mandaten sind Sie uns aus Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und aus der Region willkommen. Wir sind gerne für Sie da.
Schmerzensgeld ersetzt die immateriellen Schäden. Es verschafft dem Geschädigten auch Genugtuung. Die Höhe des Schmerzensgelds wird in Deutschland immer individuell festgelegt. Es ist gesetzlich nicht geregelt. In den meisten Fällen sind die Beträge dabei nicht besonders hoch. Für ein Halswirbel-Schleudertrauma (HWS), wie es bei Verkehrsunfällen häufig vorkommt, werden normalerweise nur einige Hundert Euro angesetzt. Das höchste Schmerzensgeld in Deutschland lag bisher (Stand: Juli 2023) bei 1 Mio. € für eine Gehirnschädigung bei einem einjährigen Kind (LG Limburg, Urteil vom 28. Juni 2021, 1 O 45/15) – dieses Schmerzensgeld kam zum Schadensersatz für Heilbehandlung und Pflege hinzu.
Hinterbliebene können auch Anspruch auf ein Hinterbliebenengeld oder in schweren Fällen auf Ersatz eines sogenannten „Schockschadens“ haben.
Gut zu wissen: Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall sind steuerfrei.
Wenn es um Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Unfall geht, treten Versicherungen in unterschiedlichen Rollen auf:
Dabei lautet ein Grundsatz im Versicherungswesen oft: „Der Gewinn liegt in der Abwicklung.“ Das bedeutet: Je weniger eine Versicherung an Schadensersatz, Schmerzensgeld und anderen Leistungen auszahlt, desto besser ist es für sie. Daher sitzen in den Schadensabteilungen von Versicherungen Profis, die speziell dafür da sind, Ansprüche abzuwehren. Sie werden außerdem von spezialisierten Rechtsabteilungen und auch von externen Rechtsanwälten unterstützt.
Geschädigte, die, auf sich alleine gestellt, ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld durchsetzen wollen, sind daher im Nachteil. Schließlich haben sie weder das juristische Hintergrundwissen noch Erfahrung mit der Durchsetzung von Ansprüchen nach einem Unfall. Hinzu kommt, dass Geschädigte oft nicht einmal ihre Ansprüche kennen. Was man aber nicht bei der Versicherung einfordert, das wird sie nicht von sich aus zahlen. Gerade im Umgang mit Versicherungen sollten Unfallgeschädigte daher für Waffengleichheit sorgen und sich an einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht wenden.
Ich hatte einen Verkehrsunfall – was ist zu beachten? Herunterladen