Anwalt für Mietrecht in Fürth

In unserer Kanzlei an der Grenze zwischen Nürnberg und Fürth betreuen wir Mandanten unter anderem zu Mietrecht, Mietvertragsrecht und Pachtrecht. Unser spezialisierter Anwalt für Mietrecht ist Philipp Krasa. Gemeinsam mit dem Team der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte betreut er sowohl Mieter als auch Vermieter bei allen Fragen und Streitigkeiten rund um das Mietrecht. Dabei gilt: Je früher ein Anwalt eingeschaltet wird, desto eher lassen sich durch klare Vertragsgestaltung und rechtzeitiges Gegensteuern teure Gerichtsverfahren vermeiden. Hier einige Beispiele, in welchen Bereichen Ihnen ein Anwalt für Mietrecht zur Seite stehen kann:

Vermietung von Wohnraum

Hierbei handelt es sich um die Vermietung von Häusern oder Wohnungen, um darin zu wohnen. Je nachdem, ob man Mieter oder Vermieter ist, sollte man bereits bei Abschluss des Mietvertrages auf folgende Dinge achten: In welcher Form wird die Mietkaution gestellt? In welcher Art soll in Zukunft eine Mieterhöhung erfolgen? Liegen gesetzliche Regelungen zur Mieterhöhung vor oder wird eine Index- oder Staffelmiete vereinbart? Welche Nebenkosten soll der Mieter tragen? Werden diese in Form einer Pauschale oder einer Vorauszahlung auf den Mieter umgelegt? Ein Vermieter hat die Möglichkeit, bei der Auswahl der Mieter eine Selbstauskunft zu verlangen. Hierbei darf er nur Fragen an den Mieter richten, welche auch zulässig sind.

Ein Anwalt für Mietrecht kann mit maßgeschneiderten Mietverträgen für Rechtssicherheit sorgen. Für Mieter kann es sich oft lohnen, einen Mietvertrag vor der Unterzeichnung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, der sich mit Mietvertragsrecht auskennt.

Kündigung des Mietverhältnisses

Durch eine Kündigung wird das Mietverhältnis beendet. Hierbei sind verschiedene Formalien zu berücksichtigen, z. B. muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die gesetzliche Frist zur Kündigung eingehalten wird. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Sie kann aber je nach Dauer des Mietverhältnisses für den Vermieter auch länger sein. Und im Höchstfall bis zu neun Monate betragen. Darüber hinaus können im Mietvertrag auch längere Fristen oder eine Mindestmietdauer vereinbart sein.

Der Vermieter kann nur in bestimmten Fällen das Mietverhältnis beenden. Er kann das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er durch die Vermietung an einer wirtschaftlichen Verwertung gehindert ist oder wenn ihm ein Festhalten am Mietvertrag unzumutbar ist. Unzumutbarkeit liegt vor, wenn der Mieter gegen seine Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis verstoßen hat – beispielsweise, seine Miete nicht zahlt. In bestimmten Fällen kann ein Verstoß auch zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages führen.

Als Anwalt für Mietrecht unterstützen wir dabei Vermieter bei der rechtssicheren Formulierung der Kündigung und bei ihrer Durchsetzung bis hin zur Zwangsräumung. Wir helfen auch Mietern, die sich gegen eine unzulässige Kündigung durch den Vermieter wehren wollen.

Mietminderung

Der Mieter ist berechtigt, die Miete zu mindern, wenn die angemietete Wohnung oder das angemietete Haus nicht dem vertragsgemäßen Zustand entspricht oder nur eingeschränkt bewohnbar ist. So ist eine Mietminderung beispielsweise wegen Lärm, Schimmel in der Wohnung, unterlassenen Reparaturen, mangelnder Heizung oder Bauarbeiten möglich. Der Mieter muss jedoch darauf achten, dass er dem Vermieter die Möglichkeit einräumt, die Ursache für die Mietminderung zu beheben. Darüber hinaus darf der Mieter die Miete nicht zu stark kürzen. Sollte er das tun, bezahlt er zu Unrecht einen Teil des Mietzinses nicht. Dies kann einen Grund sowohl für eine außerordentliche als auch für eine ordentliche Kündigung darstellen.

Als Mietrechts-Anwalt helfen wir einerseits Mietern dabei, solche Fehler bei der Mietminderung zu vermeiden. Andererseits vertreten wir auch Vermieter, die sich gegen unzulässige oder überhöhte Mietminderungen wehren wollen.

Pachtrecht

Wir beraten vor Abschluss eines Pachtvertrages über dessen Formulierung und Gestaltungsmöglichkeiten. Weiter helfen wir bei der Beendigung entsprechender Verträge und der Durchsetzung der dadurch entstehenden Ansprüche.

Mieterhöhung und Nebenkosten

Eine regelmäßige Anpassung des Mietzinses an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten ist für den Vermieter wesentlich, damit die Vermietung auch bei einer jahrzehntelangen Mietdauer wirtschaftlich bleibt. Hierbei hat er verschiedene gesetzliche Vorgaben zu beachten. Sofern der Mietvertrag eine Vereinbarung zur Erhöhung der Miete wie zum Beispiel eine Staffel- oder Indexmiete enthält, ist dies einzuhalten. Sollte es keine vertragliche Vereinbarung geben, so kann die Miete nach den gesetzlichen Vorgaben erhöht werden. Dabei muss die Miete aber 15 Monate unverändert bleiben. Sie darf im Zeitraum von drei Jahren nur um bis zu 20 % erhöht und höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angepasst werden.

Eine Ausnahme von dieser Regelung stellt eine Modernisierung dar. Wird beispielsweise die Wohnung isoliert oder nachträglich ein Aufzug eingebaut, kann der Vermieter bis zu 8 % der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen – und das unabhängig von anderen Mieterhöhungen.

Wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde, trägt der Mieter die Nebenkosten. Hierbei kann der Vermieter jährlich über die Nebenkosten abrechnen oder sich die Nebenkosten durch Zahlung einer Pauschale abgelten lassen.

Die Regelungen sind hier komplex und für beide Seiten schwer zu durchschauen. Unser Anwalt für Mietrecht hilft daher einerseits Vermietern, Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen rechtssicher zu gestalten und durchzusetzen. Unsere Kanzlei unterstützt auch Mieter dabei, sich gegen unzulässige Mieterhöhungen oder überhöhte Nebenkostenabrechnungen zu wehren.

Mietpreisbremse

Nicht nur bei Mieterhöhungen, sondern auch bei der Vereinbarung einer bestimmten Miethöhe können Fehler passieren. Grund dafür ist die Mietpreisbremse, die in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach sowie in vielen Gemeinden im Großraum Nürnberg gilt, (u.a. in Altdorf, Bubenreuth, Eckenthal, Feucht, Forchheim, Lauf a.d. Pegnitz, Oberasbach, Röthenbach a.d. Pegnitz, Schwaig, Stein, Wendelstein). Nach der Mietpreisbremse darf in vielen Fällen auch beim Abschluss eines Mietvertrags nur eine Miete vereinbart werden, die höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Es gibt hier aber auch Ausnahmen, z.B. für Neubauten.

Als Anwalt für Mietrecht helfen wir Vermietern, Fehler bei der Festlegung der Miete zu vermeiden, dabei auch die Ausnahmen zu nutzen. Wir unterstützen Mieter, die sich gegen eine überhöhte Miete wehren wollen.

Gewerbemietrecht

Dies betrifft Räume, die nicht mit dem Zweck angemietet wurden, darin zu wohnen. Darunter fällt zum Beispiel die Anmietung von Ladenflächen oder Büros. Bei Abschluss eines Mietvertrages über Gewerbemieträume werden dem Vermieter und dem Mieter vom Gesetzgeber mehr Möglichkeiten zu individuellen Vereinbarungen gegeben. Der Mieter im Gewerbemietrecht ist deutlich weniger geschützt als im Wohnraummietrecht. Es besteht z. B. kein gesetzlicher Kündigungsschutz.

Gerade im Gewerbemietrecht kommt man kaum mit Mietverträgen „von der Stange“ aus. Die Verträge sind schwer zu durchschauen und manchmal auch lückenhaft. Streit ist dann vorprogrammiert. Beide Parteien sollten daher bei der Vertragsgestaltung einen Anwalt für Mietrecht hinzuziehen, um alles richtig zu machen. Natürlich unterstützt unsere Kanzlei Mieter und Vermieter, wenn es Streit gibt.

 

 

Für Fragen hierzu oder weitere Fragen zu den Themen Mietrecht und Immobilienrecht steht unser spezialisierter Rechtsanwalt Philipp Krasa, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, zu Ihrer Verfügung.

Checklisten

Wohnung mieten – welche Unterlagen brauche ich? Herunterladen
Muss ich dem Mieterhöhungsverlangen zustimmen? Herunterladen
Ich möchte eine Wohnung vermieten – welche Unterlagen benötige ich? Herunterladen
Rechtsanwalt Philipp Krasa: Ihr Spezialist für Immobilienrecht und Mietrecht im Raum Nürnberg, Fürth, Erlangen

Philipp Krasa

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
In der Kanzlei seit 2016
pk@ra-sonntag.de