Kurzinformation Eigentumsrecht März 2019
Schließen Parteien eine Reservierungsvereinbarung vor Abschluss eines Grundstückserwerbsvertrags mit einem Bauträger, so muss diese Vereinbarung notariell beurkundet werden, wenn die Reservierungsgebühr mehr als 1,1 % des Kaufpreises ist und die Gebühr verfallen soll, wenn der Grundstückskaufvertrag nicht geschlossen wird. Eine Reservierungsgebühr in dieser Höhe übt laut Amtsgericht Dortmund auf den Kaufinteressenten einen hohen Druck aus, dass ein solcher Vertrag notariell beurkundet werden muss. Ist dies nicht erfolgt, so ist der Vertrag nichtig und die Zahlung kann vom Kaufinteressenten zurückgefordert werden.
Philipp Krasa