Kurzinformation Eherecht März 2019
Ein Ehegatte hatte vom anderen Ehegatten für dessen Konto eine Vollmacht erhalten. Als die Beteiligten sich trennten, vergaß der Kontoinhaber jedoch, diese Vollmacht zu widerrufen. Der getrennte Ehegatte, der nicht Kontoinhaber war, bediente sich noch munter mit der Vollmacht am Konto. Es war kein gemeinsames Konto! Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass der Kontoinhaber gegen seinen getrenntlebenden Ehegatten einen Rückforderungsanspruch auf Schadensersatz hat. Es war sogar ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 266 StGB. Der getrennte Ehegatte hätte hier sogar einen Strafantrag stellen können, wenn der bevollmächtigte Ehegatte den Betrag nicht zurückgezahlt hätte.
Dr. Gabriele Sonntag