Kurzfrage Kindeswohl Mai 2019
Der Begriff „Kindeswohl“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Einzelgesichtspunkte sind Kontinuität, Wille des Kindes, Bindung des Kindes an Eltern und Geschwister und das Förderprinzip unter Einschluss von Erziehungskompetenz und Bindungstoleranz des Elternteils. Alle diese Inhalte des Kindeswohls müssen vom Gericht erkannt, geprüft und getrennt voneinander beurteilt werden. Ausschließlich juristische Lösungen sind im Kindschaftsrecht selten tragfähig. Das Kindeswohl ist nicht verhandelbar. Eltern, Richter und Anwälte sollten hier das wohlverstandene Interesse der Kinder im Blick haben.
Dr. Gabriele Sonntag