Kurzinformation Urlaub Mai 2019
Flugverspätung, schlechtes Essen im Hotel, Baulärm in der Nacht, fehlender Meerblick oder verschmutzte Strände – diese oder viele andere Ärgernisse begegnen Reisenden im Urlaub. Ob und in welchem Umfang hier gegen wen Ansprüche geltend gemacht werden können, ist nicht immer leicht zu beantworten. Neben dem deutschen Reisevertragsrecht gilt auch die europarechtliche Fluggastrecht-VO. Wenn ihr Urlaub einmal nicht zu erholsam ist, können Sie entweder den Reisepreis ändern oder sogar Schadensersatz verlangen.