Kurzinformation Prozessrecht Juni 2019
In einem Fall vor dem OLG Nürnberg ging es um die Klage eines Rechtsschutzversicherers gegen den Rechtsanwalt ihres Versicherungsnehmers. Der Rechtsanwalt hatte den Versicherungsnehmer vertreten. Er hatte für den Versicherungsnehmer eine Berufung eingelegt, die von vorneherein aussichtslos war. Dabei hatte er vergessen, seinen Mandanten darüber aufzuklären, dass die Gefahr besteht, dass seine Rechtsschutzversicherung keine Kostendeckung für diese aussichtslose Berufung erteilt und er dann eventuell seine Kosten selbst tragen muss. Das OLG Nürnberg sah die Klage des Rechtsschutzversicherers gegen den Rechtsanwalt für begründet an. Die Versicherung konnte sogar aus eigenem Recht klagen und Schadensersatzansprüche geltend machen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, dann lassen Sie sich bei Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Dr. Sonntag Rechtsanwälte, in Fürth beraten.
Roland Tilch