Kurzfrage Versicherungsrecht Februar 2020
Ein Versicherungsnehmer hatte einen Versicherungsvertrag gekündigt. Er forderte von der Versicherungsgesellschaft eine Bestätigung. Er nahm an, dass die Kündigung nur dann wirksam sei. Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass die Kündigung auch ohne Bestätigung wirksam ist. Es gibt keine Pflicht des Versicherungsunternehmens, den Versicherungsnehmer über seinen Versicherungsstatus oder etwa fehlenden Versicherungsschutz zu informieren. Der Versicherungsnehmer kann und muss davon ausgehen, dass er aufgrund der Kündigung keinen Versicherungsschutz mehr hat.
Roland Tilch