Kurzinfo Vollmachten Nov. 20
Für Mieter ist bei Abschluss eines Mietverhältnisses oft wichtig, dass der Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zeitweise ausschließt. Sollte der Ausschluss nicht bereits im Mietvertrag enthalten sein, so kann dieser auch im Anhang zum Mietvertrag vereinbart werden. Hierfür muss der Mieter jedoch beachten, dass diese Vereinbarung sowohl vom Mieter, als auch von Vermieter unterschrieben wird. Hierauf sollte der Mieter besonders achten. Sollte der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, so kann sich der Mieter auch nach einem Verkauf der Immobilie gegenüber dem neuen Eigentümer auf den erklärten Ausschluss der Kündigung berufen.
Bei Fragen oder Problemen rund um Immobilienrecht und Mietrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.