Großeltern und Enkelunterhalt

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Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


gs@ra-sonntag.de

0911971870

Nach einer neuen Entscheidung des BGH kommen bei der Berechnung des Mindestunterhalts auch leistungsfähige Großeltern ins Spiel. Wird ein Elternteil auf Unterhalt für sein minderjähriges Kind in Anspruch genommen, dann besteht eine gesteigerte Erwerbspflicht. Auch muss der Elternteil nachweisen, dass er leistungsunfähig ist. Dies bedeutet, dass er nachweisen muss, dass ein angemessener Selbstbehalt nicht gewahrt ist und dass andere leistungsfähige Verwandte, d. h. Großeltern vorhanden sind. Die Ersatzhaftung der Großeltern stellt zwar die Ausnahme dar. Für den unterhaltspflichtigen Elternteil bedeutet diese Vorgabe aber eine erhebliche Mehrbelastung. Schließlich muss nun vorgetragen werden, dass alle vier Großeltern (soweit diese noch leben) nicht leistungsfähig sind.

Haben Sie als Großeltern, betroffener Elternteil oder Volljähriger Fragen zu diesem Themenbereich können Sie sich gerne mit Frau Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Verbindung setzen.