Erwerbsminderungsrente und andere Sozialleistungen

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Roland Tilch


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 1996


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Wenn nach 1961 geborene Betroffene auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch unter drei Stunden täglich arbeiten können, erhalten sie eine volle Erwerbsminderungsrente. Bei einer höheren Leistungsfähigkeit bis unter sechs Stunden wird teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente bezahlt. Personen, die über sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten können, wird überhaupt keine Rente bezahlt. Wenn Arbeitnehmer bei bestehendem Arbeitsverhältnis krank sind, erhalten sie sechs Wochen Lohnfortzahlung und danach maximal 72 Wochen Krankengeld, für dieselbe Erkrankung. Bei bestehendem Arbeitsvertrag sind sie dann beschäftigungslos, nicht arbeitslos. Trotzdem kann dann Arbeitslosengeld beantragt werden, auch wenn der Rentenantrag gestellt wurde. Wird keine dieser Sozialleistungen bezahlt, dann bleibt nur noch, ein Antrag auf Leistungen beim Sozialamt/Jobcenter.

Bei Fragen rund um das Sozialrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Roland Tilch, gerne mit Rat und Tat zur Seite.