Wie oft darf ich grillen?

Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016


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Spätestens im März war Angrillen. Wie oft man im Jahr grillen darf, ist nicht gesetzlich geregelt. In einigen Mietverträgen ist in der Hausordnung das Grillen in der Wohnanlage eingeschränkt oder gänzlich untersagt. Gibt es keine Bestimmung, die das Grillen einschränkt, darf man theoretisch jeden Tag grillen. Dies kann jedoch den Nachbarn stören. In einem Nachbarschaftsstreit hat das Landgericht München entschieden, dass an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende oder an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen insgesamt nicht mehr als vier Mal gegrillt werden darf. Ältere Rechtsprechung hat das Grillen im Einzelfall sogar auf nur wenige Male im Jahr begrenzt. Bei den Entscheidungen handelt es sich jedoch um Einzelfallentscheidungen. Wie oft man letzten Endes grillen darf, hängt von der Art und Lage des Grillortes und der Nähe zum Nachbarn ab. Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, den Nachbarn gleich zum Grillen einzuladen.

Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.