Der Zugewinnausgleich ist ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch, der entsteht, weil auch nach einer Heirat Gütertrennung vorliegt. Gütertrennung bedeutet, dass trotz einer Eheschließung das Vermögen der beiden Ehegatten getrennt bleibt. Da ein Vermögen höher werden kann als das andere, gibt es bei einer Scheidung einen Ausgleichsanspruch. Bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs ist das Anfangsvermögen, d. h. das Vermögen am Tag der Eheschließung wichtig. Ich empfehle daher, für sich selbst eine Aufstellung über das Vermögen zu machen, das am Tag der standesamtlichen Trauung vorhanden ist. Da zum Beweis des Anfangsvermögen Belege vorgelegt werden müssen, ist es wichtig, auch die Belege, wie zum Beispiel Kontoauszüge, für diesen Tag aufzuheben. Banken sind nur verpflichtet, für die letzten 10 Jahre Auskunft zu einem Kontostand zu erteilen. Die Überraschung ist dann oft groß, wenn versucht wird, ein Anfangsvermögen zu beweisen und die Bank mitteilt, dass die Kontoauszüge schon längt vernichtet sind.
Sie haben Fragen zum Thema Zugewinnausgleich? Gerne beantwortet Ihnen diese Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth.