Als Fachanwältin für Familienrecht werde ich gefragt, ob ein getrennt lebender Elternteil ohne Einwilligung des anderen Elternteils Fotos der Kinder z. B. von einem Umgangswochenende im Internet veröffentlichen darf. Fotos der eigenen Kinder können im eng begrenzten privat-familiären Bereich rechtmäßig im Netz geteilt werden. Ist aber der Kreis, der die Fotos sieht, was oft der Fall ist, nicht eingrenzbar, so dürfen die Fotos grundsätzlich nur veröffentlicht werden, wenn die Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile vorliegt.
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Gerne berät und unterstützt Sie hier Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth.