Volljährigenunterhalt – das studierende Kind

student

Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


gs@ra-sonntag.de

0911971870

Wohnt ein studierendes Kind noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils, dann darf zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs die Düsseldorfer Tabelle herangenommen werden. Ausgangspunkt ist das zusammengerechnete bereinigte Einkommen beider Eltern. Hat das studierende Kind einen eigenen Haushalt, so gibt es einen festen Betrag; für 2023 sind dies 930,00 EUR monatlich. Dieser Betrag enthält auch den Anteil für die Wohnkosten. Das Kindergeld ist beim volljährigen Kind Einkommen und daher voll abzuziehen.

Wenn Sie Fragen zum Thema Volljährigenunterhalt haben Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth berät und unterstützt Sie hier gerne.