Getrennt lebende Eltern sind sich oft darüber nicht einig, ob der andere Elternteil das gemeinsame Kind in der Schule oder auch beim Umgang mit dem anderen Elternteil tracken darf.
Grundsätzlich ist die Übermittlung von Standortdaten, wie es beim Tracking geschieht, mit ausdrücklicher und schriftlicher Erlaubnis zulässig. Für Minderjährige gibt es eine Ausnahme. Hier reicht die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Die Erziehungsberechtigten sind aber grundsätzlich beide Eltern. In der Regel trackt ein Elternteil aber sein eigenes Gerät, weil er Eigentümer des Smartphones ist. Rechtlich gesehen benötigt er dafür also keine Zustimmung des Kindes oder des anderen Elternteils. Dennoch ist zu empfehlen, sowohl die Kinder als auch den anderen Elternteil darüber zu informieren, dass ein Tracking erfolgt. Keinesfalls erlaubt sind GPS-Geräte, die auch über eine Abhörfunktion verfügen. Es darf also nicht über ein Mikrofon die Umgebung des Kindes aufgenommen werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth berät und unterstützt Sie hier gerne.