Ein Rechtsstreit kann mit Anwaltshonoraren, Gerichtsgebühren, Gutachtern und Zeugengeld schnell teuer werden. Und im Arbeitsrecht bekommt man die Anwaltskosten nicht einmal zurück, wenn man gewinnt. „Bekomme ich dafür eine Deckungszusage?“ und „Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?“ zählen (sinngemäß) zu den häufigsten Fragen, die Anwälte gestellt bekommen. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht kann Roland Tilch diese Fragen besonders kompetent beantworten. Dabei ergeben sich zwei unterschiedliche Fragen:
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt oder nicht? Kontaktieren Sie uns, wir setzen Ihr Recht für Sie durch – auch wenn es nicht um Versicherungsrecht geht.
In unserer Kanzlei an der Grenze zwischen Nürnberg und Fürth beraten wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Senden Sie uns Ihr Anliegen mit den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich per Post oder als PDF-Datei per E-Mail. Dann schauen wir uns die Unterlagen an und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Mandat kommt erst mit einer schriftlichen Mandatserteilung zustande. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung leisten können.
Mit Ihren Anfragen und Mandaten sind Sie uns aus Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und aus der Region willkommen. Wir sind gerne für Sie da.
Wie jede Versicherung zahlt die Rechtsschutzversicherung nur für versicherte Schäden. Das bedeutet, dass die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt, wenn nicht alle der folgenden Bedingungen zutreffen:
Die Art des Rechtsstreits muss von der Versicherung abgedeckt sein. Beispielsweise zahlt ein reiner Verkehrsrechtsschutz nicht bei einer Kündigungsschutzklage. Viele Rechtsschutzversicherungen schließen auch bestimmte Arten von Streitfällen aus, z.B. Kapitalanlagen oder den Erwerb von Immobilien. Allerdings sind nicht alle diese Klauseln für Kunden verständlich formuliert, sodass einige ungültig sind.
Der Rechtsstreit muss im versicherten Zeitraum entstanden sein, also nach Abschluss der Versicherung und ggf. nach einer Wartezeit. Hier gibt es häufig Streit darüber, ob der Streitfall beispielsweise bereits mit dem Vertragsabschluss (z.B. für eine Lebensversicherung) eingetreten ist oder erst später (z.B. bei einem Widerruf).
Der Rechtsstreit muss die versicherte Person bzw. das versicherte Objekt betreffen. Wer einen Verkehrsrechtsschutz für ein bestimmtes Fahrzeug abgeschlossen hat, bekommt auch nur für Streitigkeiten um dieses Fahrzeug eine Deckungszusage. Und wenn man eine Single-Rechtsschutzversicherung hat, dann wird die Rechtsschutzversicherung nicht zahlen, wenn der Ehepartner verklagt wird.
Der Rechtsstreit muss ausreichende Erfolgsaussichten haben. Auch hier gehen die Ansichten von Versicherungen und Kunden (bzw. deren Anwälten) oft weit auseinander, ob die Rechtsschutzversicherung zahlen muss oder nicht.
Es darf keine Mutwilligkeit vorliegen. Durch diese Klausel wollen sich Rechtsschutzversicherer davor schützen, dass ein Rechtsstreit vom Zaun gebrochen wird, bei dem Kosten und möglicher Ertrag in keinem sinnvollen Verhältnis zueinander stehen. Da eine objektive Abgrenzung hier schwer ist, stehen die Aussichten gut, dass die Rechtsschutzversicherung zahlen muss.
Wenn die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt, dann übernimmt sie fast alle mit dem Rechtsstreit verbundenen Kosten. Das betrifft insbesondere:
Wird der Rechtsstreit gewonnen, holt sich die Rechtsschutzversicherung die Kosten in der Regel von der Gegenseite zurück.
Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für Kosten, die dem Versicherten selbst entstehen. Das betrifft beispielsweise Reisekosten und Verdienstausfall für Gerichtstermine und Besprechungen mit dem Anwalt. Außerdem zahlt die Rechtsschutzversicherung meist nur bis zur zweiten Instanz.
Roland Tilch ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und betreut in der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte unter anderem Mandanten aus dem Raum Nürnberg-Fürth-Erlangen, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt. Darüber hinaus stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte auch in vielen anderen Rechtsgebieten zur Seite.