Eheschließung durch den Standesbeamten – kann sie unwirksam sein?

Hochzeit

Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


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Ich werde immer wieder gefragt, ob die erfolgte Eheschließung nicht „angefochten“ werden kann. Auf Nachfrage wird manchmal als Begründung mitgeteilt, dass der Andere bei der Heirat bei dem „Ja“ vor dem Standesbeamten schon gewusst habe, dass es eigentlich ein „Nein“ später werden soll. Gefragt werde ich dann, ob die Ehe deshalb nicht einfach aufgehoben werden könne. Wenn die Ehe aufgehoben wird, ist sie nie wirksam zustande gekommen. Sie muss daher auch nicht geschieden werden. Eine Ehe kann nur aus bestimmten, im Gesetz abschließend aufgezählten Gründen aufgehoben werden. Einer der Gründe ist zum Beispiel die Geschäftsunfähigkeit eines Ehegatten bei der Eheschließung oder auch das Vorliegen einer Doppelehe. Die Enttäuschung über die wahren Absichten bei der Eheschließung vermag aber keine Eheaufhebung zu rechtfertigen.

Sie haben Fragen zum Thema Eheschließung? Gerne berät und unterstützt Sie hier Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht aus der Kanzlei Dr. Sonntag in Fürth.