Arbeitsunfälle können in vielen Bereichen des täglichen Lebens passieren. Nicht nur Unfälle unmittelbar am Arbeitsplatz stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern auch Berufskrankheiten. Darüber hinaus bietet die gesetzliche Unfallversicherung auch Schutz bei Ausübung eines Ehrenamtes, bei der Pflege eines nahen Angehörigen und auch während des Schulbesuchs oder Kitabesuchs. Selbst bei einer Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall ist die gesetzliche Unfallversicherung eintrittspflichtig.
Fährt ein Arbeitnehmer in die Arbeit oder wieder nach Hause und erleidet er dabei einen Unfall, ist die Unfallversicherung ebenfalls eintrittspflichtig. Nicht nur der direkte Weg zur Arbeit ist dabei versichert. Auch Umwege können unter dem Unfallversicherungsschutz stehen, beispielsweise, um die Kinder in die Schule zu fahren.
Ob die Voraussetzungen für einen versicherten Unfall vorliegen, wird der zuständige Unfallversicherungsträger in jedem Einzelfall genau prüfen.
Bei Fragen rund um das Sozialrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Tilch, gerne mit Rat und Tat zur Seite.