Wenn Sie der Mieterhöhung nicht zustimmen: Kündigung?

Auszug aus einem Mieterhöhungs-Schreiben. Viele fragen sich hier: Droht mir, wenn ich der Mieterhöhung nicht zustimme, die Kündigung?
Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016


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Grundsätzlich läuft eine Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete folgendermaßen ab: Der Vermieter kündigt die Mieterhöhung an, der Mieter stimmt ihr zu und die neue Miete tritt zum angekündigten Termin in Kraft. Ohne die Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Miete daher nicht erhöhen. Was aber passiert, wenn der Mieter die Mieterhöhung ablehnt oder ihr innerhalb der gesetzten Frist nicht zustimmt? Droht dann die Kündigung des Mietvertrags? Wie kann der Vermieter die höhere Miete durchsetzen?

Folgen einer abgelehnten Mieterhöhung:

Stimmt der Mieter der Mieterhöhung nicht zu, hat der Vermieter im Wesentlichen 2 Optionen:

  1. Der Vermieter verzichtet auf die Mieterhöhung und es bleibt bei der alten Miete, bis er einen neuen Versuch startet.
  2. Der Vermieter reicht Klage ein, um die Zustimmung zur Mieterhöhung zu erzwingen.

Hat der Mieter der Mieterhöhung nicht zugestimmt, ist das also kein Grund für eine Kündigung durch den Vermieter.

Vorsicht: Die oben genannten Regeln zur Mieterhöhung gelten nur für die Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete. Bei einer Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsarbeiten sowie bei den regulären Mieterhöhungen von Verträgen mit Staffelmiete oder Indexmiete benötigt der Vermieter nicht die Zustimmung des Mieters. Zahlt der Mieter die alte Miete weiter, kann der Vermieter die Zahlung gerichtlich geltend machen oder – sofern die aufgelaufenen Mietausfälle hoch genug sind – den Mietvertrag fristlos kündigen.

Gut zu wissen: Kündigt der Vermieter eine Mieterhöhung an, hat der Vermieter – außer bei Indexmiete und Staffelmiete – ein Sonderkündigungsrecht.

Sie haben Fragen zum Mietrecht? Philipp Krasa, unser Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, betreut sowohl Mieter als auch Vermieter, wenn es um Mieterhöhung, Kündigung und andere Themen im Immobilienrecht geht.