Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichtes hat die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt, die unter gesundheitlichen Folgen ihrer beruflichen Tätigkeit leiden. Es ging um die Anerkennung einer Berufskrankheit, die durch langjährige berufliche Belastung entstanden war. Das Gericht entschied, dass eine Erkrankung auch dann als Berufskrankheit anerkannt werden muss, wenn die genauen Ursachen nicht vollständig geklärt sind.
Konkret ging es um einen Arbeitnehmer, der über viele Jahre hinweg schweren körperlichen Belastungen ausgesetzt war und infolgedessen gesundheitliche Probleme entwickelte. Obwohl nach den medizinischen Gutachten keine eindeutige Ursache feststand, erkannte das Bundessozialgericht die Erkrankung als Berufskrankheit an. Das Gericht argumentierte, dass auch die langjährige berufliche Belastung als wesentlicher Faktor für die Erkrankung anzusehen sei.
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