Der Bundesgerichtshof hat am 09.02.2024 entschieden, dass ein Wohnungseigentümer einen Anspruch gegen die WEG auf Einverständnis zum barrierefreien Umbau hat. Dieses Urteil ist besonders relevant für Wohnungseigentümer, die Barrierefreiheit in ihrer Immobilie brauchen. Der Anspruch besteht, wenn aufgrund von Beispiel Alter, Behinderung oder Krankheit ein Bedarf für eine Änderung in der Wohnung entstanden ist. Der Umbau muss für die anderen Wohnungseigentümer im Haus zumutbar sein. Das bedeutet, dass der Umbau die anderen Wohnungseigentümer nicht unverhältnismäßig finanziell oder durch dessen Lärm belasten darf. Sei es durch den Umbau selbst oder dessen finanziellen Folgen.
Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.