Der Vermieter hat das Recht, die vermietete Wohnung zu besichtigen, wenn er sich einen Überblick, z.B. über Schäden, verschaffen muss. Auch nach dem Erwerb einer vermieteten Wohnung steht dem neuen Eigentümer ein Besichtigungsrecht zu, wenn er die Wohnung vorher noch nicht besichtigen konnte. Die Besichtigung ist mit dem Mieter mindestens drei Tage vorher abzustimmen. Verweigert der Mieter seinem neuen Vermieter ohne wichtigen Grund den Zutritt zur Wohnung, kann das Mietverhältnis fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund des Mieters, um eine Besichtigung zu verschieben, ist z.B. eine coronabedingte Quarantäne. Dies führt jedoch letztlich nur zur Verschiebung der Besichtigung. Der Besuch selbst kann nicht für immer verweigert werden. .
Bei Fragen rund um Besichtigungsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, gerne mit Rat und Tat zur Seite.