Bereits seit dem 9.3.2020 legt die Kanzlei RA Sonntag ein besonderes Augenmerk auf gesteigerte Hygiene- und Abstandsmaßnahmen. Folgende Regelungen werden seither streng kontrolliert und wir bitten auch unsere Mandanten, sich entsprechend zu verhalten. Diese Maßnahmen sind notwendig, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern bzw. dessen Ausbreitung zu verlangsamen.
1. Jede/r, der/die die Kanzlei betritt, bitte sofort Hände waschen. Dazu bleiben die Türen der Toiletten zum Waschraum ab sofort offen, so dass die Griffe nicht mehr berührt werden müssen.
2. Alle Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen achten auf den notwendigen Abstand intern aber auch zu den Mandanten.
Alle Arbeitsplätze in der Kanzlei sind von vornherein so ausgerichtet, dass sich die Mitarbeitenden nicht direkt ansprechen. Keine Mitarbeitenden sitzen sich gegenüber. Deshalb ist beim „normalen“ Arbeiten der Abstand eingehalten. Bei Gesprächen, Zusammentreffen oder sonstigen Tätigkeiten wird jedoch darauf geachtet, dass der Mindestabstand von 2m eingehalten wird.
Türklinken zum Öffnen/Schließen der Türen werden fortan nur mit dem Ellbogen berührt.
4. Sämtliche Oberflächen in der Kanzlei, wie Besprechungstisch, die Türklinken und sonstige Flächen, insbesondere die Objekte im Gemeinschaftsraum, werden regelmäßig desinfiziert.
5. Auch Handydisplays benötigen eine regelmäßige Reinigung. Deshalb werden die Mitarbeiter dazu angehalten, diese regelmäßig zu desinfizieren und auch den Arbeitsplatz entsprechend öfter zu reinigen.
Weitergehende Informationen finden Sie bei der Rechtsanwaltskammer. Der Link dazu ist https://brak.de/die-brak/coronavirus/