Wenn der Herbst mit seinen bunten Blättern Einzug hält, kann die Freude am Farbenspiel schnell in Ärger umschlagen, besonders wenn das Laub vom Nachbargrundstück auf das eigene fällt. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit einer finanziellen Entschädigung, die als Laubrente bekannt ist. Eine Laubrente ist eine jährliche Zahlung, die Grundstückseigentümer für den Mehraufwand bei der Beseitigung des übermäßigen Laubs vom Nachbargrundstück erhalten können.
Um einen Anspruch auf Laubrente geltend zu machen, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Zunächst muss eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegen, die die Nutzbarkeit des eigenen Grundstücks stark einschränkt. Zudem muss der Laubfall deutlich über das örtlich übliche Maß hinausgehen und die Beseitigung des Laubs mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden sein.
Die Laubrente gibt es nicht automatisch. Sollte der Nachbar diese nicht freiwillig zahlen, dann bleibt nur eine Klage.
Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.