Ein bunter Anstrich in der Wohnung und ein genervter Vermieter, der auf Schadensersatz klagt – klingt nach einem typischen Streitfall. Doch das AG Hanau entschied, dass sich ein jahrelanges Sparen an Schönheitsreparaturen für einen Vermieter rächen kann. In diesem Fall blieb der Mieter von allen Kosten befreit. Der Vermieter ging leer aus. Warum? Weil er selbst 13 Jahre lang nichts gemacht hatte. Wegen unwirksamen Klauseln im Mietvertrag konnten dem Mieter keine Pflichten auferlegt werden. Vor Beginn des Mietverhältnisses ist also genau zu prüfen, ob beide Parteien das im Mietvertrag wiederfinden, was sie vereinbaren wollen.
Bei Fragen rund um Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth Herr Rechtsanwalt Krasa gerne mit Rat und Tat zur Seite.