Gerade in der Sommerzeit nutzen Hobbygärtner ihren Garten intensiv für die Gartenarbeit. Jedoch ist nicht alles erlaubt, auch wenn es auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist. Lärmbelästigungen durch Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen und nachts zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr können zu einem Bußgeld von bis zu 5.000,00 EUR führen. Es dürfen auch nicht alle Bäume im eigenen Garten gefällt werden. Die lokalen Baumschutzverordnungen der Gemeinden sind zu beachten. Fällt man einen durch Verordnung geschützten Baum, können Bußgelder von bis zu 50.000,00 EUR verhängt werden. Gartenabfälle, die durch das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern entstehen, dürfen nicht in der freien Natur entsorgt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, dass diese nach einer gewissen Zeit verrotten. Für das Entsorgen von Gartenabfällen in der freien Natur gibt es Bußgelder in Höhe von bis zu 2.500,00 EUR vor. Stören Wespennester im Garten, dürfen diese auch nicht ohne vorherige Genehmigung entfernt oder zerstört werden. In diesem Fall sind Bußgelder von bis zu 50.000,00 EUR vorgesehen.
Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.