Im Herbst ist es wieder an der Zeit, den Garten auf den Winter vorzubereiten. Seit dem 1. Oktober darf man Hecken schneiden. Auch der Rasen benötigt noch einen letzten Rückschnitt. Diese Arbeiten werden oft mit lärmenden Geräten ausgeführt. In Nürnberg gibt es seit 2015 keine Ruhezeitenverordnung mehr. Andere Städte kannten noch nie vorgeschriebene Ruhezeiten. Daher gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, wonach der Betrieb von Rasenmähern mit Elektro- oder Verbrennungsmotor, elektrischen Heckenscheren, Motorkettensägen, elektrischen Rasentrimmern, motorgetriebenen Vertikutierern oder Schreddern nicht an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen nicht von 20 bis 7 Uhr erlaubt ist.
Bei Fragen zum Nachbarschaftsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, gerne mit Rat und Tat zur Seite.