Wer einen Verkehrsunfall hatte, möchte, dass das Fahrzeug so schnell wie möglich repariert wird. Um überhaupt festzustellen, ob repariert werden darf oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, sind die Reparaturkosten festzustellen. Einfach einen Gutachter auf Kosten der Versicherung zu beauftragen, geht jedoch nicht immer. Zunächst einmal ist zu unterscheiden zwischen der Inanspruchnahme der gegnerischen Haftpflichtversicherung und der eigenen Vollkaskoversicherung. Wenn der Unfallschaden zu 100 % von der Gegenseite zu bezahlen ist, können ohne Weiteres ein Gutachten in Auftrag gegeben und die Kosten bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Bei der eigenen Vollkaskoversicherung ist dies allerdings anders: In den Versicherungsbedingungen steht oft, dass die Versicherung selbst den Gutachter beauftragt und bezahlt. Wird dies nicht beachtet, bleibt man auf den Kosten sitzen.
Wenn Sie anlässlich eines Verkehrsunfalls Fragen haben, können Sie sich gerne an die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch, Hans-Vogel-Straße 2, 90765 Fürth, wenden.