Das Balkonkraftwerk

Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016


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Es ist in aller Munde und mittlerweile sogar beim Discounter zu kaufen: Das Balkonkraftwerk. Hierbei handelt es sich um Solarzellen, die mit dem Wechselrichter an das Stromnetz der eigenen Wohnung angeschlossen werden können. Mit einer Maximalleistung von aktuell 600 Watt kann dies helfen, die Stromrechnung zu reduzieren. Das Kraftwerk kann grundsätzlich jeder am Balkon anbringen. Mieter sollten dennoch vorher die Zustimmung ihres Vermieters zur Installation eines Balkonkraftwerkes erfragen. Vermieter müssen der Installation grundsätzlich zustimmen, es sei denn, es sprechen triftige, insbesondere rechtliche, Gründe dagegen. Zudem darf das Balkonkraftwerk optisch nicht stören und leicht zurückzubauen sein. Liegt dies vor, dürfen Vermieter einer Installation nicht widersprechen.

Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.