Aufgrund der Sanktion gegenüber Russland werden die nach Deutschland importierten Gasmengen weniger. Politiker rufen die Bürger bereits zu einem sparsamen Verbrauch von Gas auf. Vereinzelt soll in Mehrfamilienhäusern die Versorgung mit warmen Wasser auf bestimmte Uhrzeiten beschränkt werden. Diese Sparmaßnahme verstößt aktuell gegen mietrechtliche Vereinbarungen und kann den Mieter zu einer Mietminderung berechtigen. Es gibt bereits gerichtliche Entscheidungen, wonach eine Mietminderung von fünf bis zehn Prozent möglich ist, wenn das Warmwasser in der Wohnung zeitweise abgestellt wird. Bislang ist nicht zu erkennen, dass sich an dieser Rechtsprechung etwas ändern wird. Daher sollte die Einschränkung der Warmwasserversorgung nicht ohne Zustimmung des Mieters erfolgen.
Bei Fragen rund um Mietrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, gerne mit Rat und Tat zur Seite.