Können Emojis rechtsverbindlich sein?

Emojis
Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 2016


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Wir hatten bereits darüber geschrieben, dass die Verwendung eines Emojis mit anstoßenden Sektgläsern bei Vertragsverhandlungen ein wirksamer Vertragsschluss sein kann. Nun entschied das OLG München über die Bedeutung eines Emojis, das eine Grimasse zieht. Ein Immobilienunternehmer bestellte einen Ferrari für 600.000,00 Euro. Die Lieferung verzögerte sich immer wieder. Nach unklaren Angaben des Händlers über Batterien und Fristen setzte der Käufer im Mai 2022 eine Nachfrist. Da der Wagen weiterhin nicht geliefert wurde, trat der Käufer vom Kaufvertrag zurück. Er forderte seine Anzahlung. Im Rechtsstreit behauptete der Händler, die Emojis des Käufers, die unwirsche Grimassen darstellen, seien schließlich eine Zustimmung zu den Lieferverzögerungen gewesen. Das OLG München sah dies anders und entschied zugunsten des Käufers, dass ein Emoji mit einer unwirschen Grimasse keine Einwilligung ausdrückt, sondern lediglich Unbehagen – also keine Zustimmung!

Bei Fragen rund um die Wirkung von Emojis Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth Herr Rechtsanwalt Krasa gerne mit Rat und Tat zur Seite.