Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt man als schwerbehindert. Damit genießt man automatisch auch verschiedene Vorteile, höheren Kündigungsschutz, fünf Tage zusätzlicher Urlaub, Steuerfreibetrag und früheren Altersrentenbezug. Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 30 kann man sich einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen. Dann genießt man allerdings nur höheren Kündigungsschutz.
Bei Fragen rund um das Sozialrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Tilch, gerne mit Rat und Tat zur Seite.