Zum 1. Januar 2022 hat auch das Kaufrecht ein Update bekommen. Es gibt nun Regeln für Verbraucherverträge über Apps, Software und andere digitale Produkte sowie für den Kauf von Sachen mit digitalen Elementen, z.B. Smartphones. Auch für solche Produkte stehen Käufern nun umfangreiche Mängelrechte, wie die Nacherfüllung, zu, wenn die Produkte nicht so funktionieren wie versprochen. Dabei ist es unerheblich, ob der Käufer mit Geld oder seinen persönlichen Daten (wie bei sozialen Medien) bezahlt. Die interessanteste Neuregelung für jeden mit einem Smartphone ist die Updateverpflichtung. Der Verkäufer muss für den Zeitraum, in dem der Käufer Aktualisierungen aufgrund der Art und des Zwecks der Sache erwarten kann, Updates zur Verfügung stellen.
Bei Fragen rund um Kaufrecht für digitale Produkte steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa Fachanwalt für Familienrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht, gerne mit Rat und Tat zur Seite.