Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder

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Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


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Der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz sieht vor, dass in Zukunft echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder eingeführt werden. Ehepaare können dann künftig beide bisherigen Familiennamen zum Ehenamen bestimmen. Sie brauchen sich nicht mehr für einen ihrer bisherigen Familiennamen entscheiden. Bestimmen Ehepaare einen Doppelnamen zum Ehenamen, dann wird dieser Ehename (wie schon bisher) laut Gesetzes zum Geburtsnamen gemeinsamer Kinder. Auch Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen führen, sollen ihren Kindern einen aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen erteilen können.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Gerne berät und unterstützt Sie hier Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth.