Anwalt für Ehevertrag

Was ist ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag wird geschlossen, wenn die angehenden Ehepartner von den gesetzlichen Regelungen für das eheliche Zusammenleben und besonders für den Fall einer Trennung und Scheidung abweichen wollen. Das gilt beispielsweise für den Güterstand während der Ehe und Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Verteilung des Hausrats, Nutzungsrecht und Eigentum an gemeinsamen Immobilien, Versorgungsausgleich oder Umgangsrecht für gemeinsame Kinder.

Ein Ehevertrag wird oft zusammen mit einem Erbvertrag geschlossen. Beide können aber auch unabhängig voneinander gemacht werden. Ein Sonderfall des Ehevertrags ist die Scheidungsfolgenvereinbarung.

Sie wollen heiraten und sich mit einem Ehevertrag absichern? Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich beraten: 0911 971870

Ein Paar aus Nürnberg sitzt am Tisch und verhandelt über einen Ehevertrag.

Ehevertrag & Gütertrennung

Will ein Paar vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abweichen, muss es dazu einen Ehevertrag abschließen. Eine Gütertrennung ist daher nur mit Ehevertrag möglich. Andererseits kann es auch mit einem Ehevertrag beim Zugewinn bleiben, wobei Modifikationen möglich sind. So können bestimmte Vermögen wie eine Immobilie oder ein Unternehmen bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs ausgeschlossen werden.

 

Ehevertrag: Kosten

Die Kosten für einen Ehevertrag entstehen für die notarielle Beurkundung und die anwaltliche Beratung. Die Höhe des Anwaltshonorars ist von der Höhe des Vermögens und von der Komplexität des Falls abhängig.

Bitte fragen Sie nach, welche Kosten für Ihren Ehevertrag voraussichtlich entstehen.

 

Ehevertrag ohne Notar?

Ein Ehevertrag ist nach deutschem Recht nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird. Es empfiehlt sich für beide Ehegatten, einen eigenen Anwalt für die Beratung hinzuzuziehen, damit dieser die Interessen des jeweiligen Partners durchsetzt.

 

Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Sonderform des Ehevertrags ist die Scheidungsfolgenvereinbarung. Im Gegensatz zu einem Ehevertrag wird sie erst nach der Hochzeit abgeschlossen, genau gesagt bei der Vorbereitung einer einvernehmlichen Scheidung. Das kann durchaus Sinn machen. Ein Scheidungsverfahren kann sich lange hinziehen und viel Geld und Nerven kosten. Außerdem bekommt am Ende jeder Ehepartner das, was ihm nach dem Gesetz zusteht – was nicht unbedingt im beiderseitigen Interesse ist. Bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung können beide Ehegatten dagegen weitgehend frei über die Folgen der Scheidung verhandeln und das Verfahren so verkürzen.

 

Ungültige Eheverträge

Bei der Gestaltung von Eheverträgen haben die Ehegatten zwar weitgehende Vertragsfreiheit. Das darf aber nicht so weit gehen, dass eine Seite übervorteilt wird. Insbesondere ist darauf zu achten, dass ehebedingte Nachteile angemessen ausgeglichen werden. Außerdem kann keiner der Partner auf Kindesunterhalt verzichten, da dieser dem Kind zusteht. Es gibt aber die Möglichkeit einer Freistellung vom Kindesunterhalt.

Ein einseitiger Ehevertrag kann sittenwidrig sein oder man kann sich auf einen Verstoß gegen „Treu und Glauben“ berufen. Schlimmstenfalls kann nicht nur eine einzelne Regelung, sondern der ganze Ehevertrag nichtig sein. Dann gelten wieder die gesetzlichen Regelungen. Als Fachanwälte für Familienrecht achten wir darauf, dass Eheverträge angemessen gestaltet sind, um solche Risiken zu vermeiden.

Die Anwälte der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte vertreten Mandanten aus der Region Nürnberg-Fürth-Erlangen auch im Falle einer Scheidung. Dazu gehört unter anderem die Überprüfung bestehender Eheverträge. Da es im Jahr 2001 zu einer Verschärfung der Rechtsprechung gekommen ist, stehen die Chancen dafür gerade bei einigen älteren Eheverträgen nicht schlecht.

Eine solche Überprüfung des Ehevertrags können wir natürlich auch diskret vor einer Trennung durchführen und Ihnen Vorschläge für einen Nachtrag zum Ehevertrag machen.

 

Wenn Sie mehr zum Ehevertrag oder zur Scheidungsfolgenvereinbarung erfahren möchten, wenden Sie sich an einen unserer erfahrenen Fachanwälte für Familienrecht in Fürth. Natürlich betreuen wir auch gerne Mandanten aus Nürnberg, Erlangen und der Region.

Dr. Gabriele Sonntag ist Ihre Anwältin für Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen aus Fürth und betreut Sie auch in Nürnberg, Erlangen, Schwabach und der Region.

Dr. Gabriele Sonntag

Unsere Kanzleiinhaberin ist Fachanwältin für Familienrecht und betreut Mandanten aus der Region Nürnberg-Fürth-Erlangen unter anderem zu Eheverträgen sowie zu Scheidungsfolgenvereinbarungen und Trennungsvereinbarungen.

gs@ra-sonntag.de

Rechtsanwalt Philipp Krasa im grauen Anzug. Er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth & Erlangen u.a. als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie für Familienrecht. Außerdem ist er Spezialist für Erbrecht.

Philipp Krasa

Philipp Krasa ist ebenfalls Fachanwalt für Familienrecht. Auch er vertritt Mandanten aus Nürnberg, Fürth, Erlangen und der Region, wenn es um die Erstellung oder Überprüfung von Eheverträgen geht oder wenn bei einer Scheidung um den Ehevertrag gestritten wird. Als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht ist er außerdem der ideale Ansprechpartner für Paare mit Immobilien.

pk@ra-sonntag.de