Ehevertrag mit Verzicht auf alles?

Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


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Eine Ehefrau hatte einen Ehevertrag mit einem Verzicht alles, was ihr in Zukunft zustehen könnte unterschrieben in der Annahme, dass sie dadurch ihr Haftungsrisiko für das vom Ehemann betriebene Familienunternehmen mindere. Da die Ehegatten vorher keinen Ehevertrag geschlossen hatten, lebten sie im gesetzlichen Güterstand. Dieser sieht zwar im Falle einer Scheidung oder des Todes einen Zugewinnausgleich vor. Im Übrigen bedeutet der gesetzliche Güterstand jedoch keine Haftung für Schulden oder das Unternehmen des anderen Ehegatten. Die Ehefrau hatte sich also geirrt. In dieser irrigen Annahme war sie durch ihren Ehemann bestärkt worden. Er hatte ihr glaubhaft versichert, dass sie durch diesen Vertrag auch nicht mehr für sein Unternehmen haften werde. Ein Oberlandesgericht hat entschieden, dass dies dazu geführt hat, dass die Ehefrau in einer unterlegenen Verhandlungsposition war. Im Ergebnis führte dies dazu, dass der gesamte Ehevertrag überprüft wurde

Sie haben Fragen zum Thema Ehevertrag? Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth berät und unterstützt Sie hier gerne.