Die Sommertage wurden auch im August diesen Jahres gefühlt immer heißer. Besonders Bewohner von Dachgeschosswohnungen wissen, wie sehr sich die Räume im Sommer aufheizen. Der Einbau einer Klimaanlage ist machbar. Der Mieter sollte jedoch auf Einiges achten. Baut der Mieter eigenständig eine Klimaanlage ein, welche auch von außen sichtbar ist, muss der Vermieter dem Einbau zustimmen. Möglicherweise ist auch die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Es handelt sich um eine bauliche und optische Veränderung der Immobilie. Der Mieter erhält bei Investitionen die Kosten auch vom Vermieter nicht ersetzt. Es kann zudem auch sein, dass der Mieter die Klimaanlage bei einem Auszug wieder abbauen muss.
Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.