Anwalt Familienrecht für Nürnberg, Fürth, Erlangen

gut beraten bei Scheidung, Sorgerecht oder in Unterhaltsfragen

Das Familienrecht befasst sich als Teil des Zivilrechts mit den Rechtsverhältnissen der Personen, die durch Ehe oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Unsere Fachanwälte für Familienrecht betreuen Mandanten aus Nürnberg, Fürth, Erlangen und der Region daher unter anderem, wenn es um Eheverträge, Eheschließung, Scheidung, Unterhalt, Vaterschaft, Zugewinn oder Sorgerecht geht. Natürlich unterstützen unsere Familienrechtsanwälte Sie auch bei weiteren Fragen im Familienrecht.

Gerade im Falle einer Scheidung gibt es viele Dinge zu regeln und zu verteilen. Oft sind Konflikte hier unvermeidlich. Da die Zahl der Scheidungen hoch ist, machen Scheidungsverfahren auch einen Großteil der Arbeit eines Fachanwalts für Familienrecht aus. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zum Familienrecht zur Verfügung.

Das Familienrecht hat auch Anknüpfungspunkte zum Erbrecht. Auch hier steht die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte Ihnen zur Seite.

Bevor Sie das Bett zersägen (Symbolbild) gehen Sie zu einem Anwalt für Familienrecht in Fürth oder Nürnberg.

Beratung bei Scheidung

Scheidung

Unkompliziert, schnell, kostengünstig und friedlich – so wünschen sich viele ihre Scheidung. Wir begleiten Sie von der Trennung über den Scheidungsantrag bis zum Scheidungsbeschluss des Gerichts und unterstützen Sie auch danach.

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Sorgerecht

Viel Konfliktpotential haben bei einer Scheidung die Themen Sorgerecht und Umgangsrecht für die Kinder. Wir helfen, die beste Lösung für Sie und Ihre Kinder zu finden.

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Unterhalt

Geht es bei einer Trennung um Kinder, kann es schnell kompliziert werden. Wie wird die Betreuung fair geregelt? Wer bekommt wie viel Unterhalt? Als Experten im Familienrecht haben wir die Antworten.

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Die 3 Anwälte der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte betreuen Mandanten aus Nürnberg, Fürth, Erlangen und der Region u.a. zum Familienrecht.

Die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte blickt auf jahrelange Erfahrung im Familienrecht zurück. Frau Dr. Sonntag und Herr Rechtsanwalt Krasa sind Fachanwälte für Familienrecht. Wenden auch Sie sich bei familienrechtlichen Angelegenheiten gerne vertrauensvoll an uns.

In unserer Kanzlei an der Grenze zwischen Nürnberg und Fürth beraten wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Senden Sie uns Ihr Anliegen mit den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich per Post oder als PDF-Datei per E-Mail. Dann schauen wir uns die Unterlagen an und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Mandat kommt erst mit einer schriftlichen Mandatserteilung zustande. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung leisten können.

Mit Ihren Anfragen und Mandaten sind Sie uns aus Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und aus der Region willkommen. Wir sind gerne für Sie da.

0911 971870

Rechtsberatung zu weiteren Themen im Familienrecht

Ehevertrag

Ein Ehevertrag schützt im Falle einer Scheidung oft vor einem langwierigen Gerichtsverfahren. Wir stehen Ihnen bei dessen Erstellung und Überprüfung gerne beratend zur Seite.

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Seniorenrecht & Betreuungsrecht

Wer betreut Sie bei Geschäftsunfähigkeit? Wer entscheidet über eine mögliche Einweisung ins Heim? Was steht demjenigen zu, der Sie betreut? Wir haben Antworten.

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Vorsorgerecht

Worauf sollten Sie bei Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung achten? Was davon brauchen Sie? Wir helfen.

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Dr. Gabriele Sonntag ist eine Fachanwältin für Familienrecht aus Fürth, betreut als Anwalt mit ihrer Kanzlei aber auch Mandanten aus Nürnberg, Erlangen, Schwabach und der Umgebung.

Die Inhaberin der Kanzlei, Dr. Gabriele Sonntag, ist Fachanwältin für Familienrecht und betreut Mandanten aus Fürth, Nürnberg, Erlangen und der Region u.a. zu Themen wie Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht.

Philipp Krasa ist Fachanwalt für Familienrecht und betreut Mandanten aus Nürnberg, Fürth, Erlangen und der Region darüber hinaus auch zum Erbrecht.

Ihr Spezialist im Bereich Familienrecht und Erbrecht in der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte ist Philipp Krasa. Er ist ebenfalls Fachanwalt für Familienrecht.

FAQ zum Familienrecht

Scheidung

Kann ich mich nach einem Jahr Getrenntleben scheiden lassen oder habe ich drei Jahre zu warten?
Sobald Ehegatten ein Jahr getrennt leben, kann der Scheidungsantrag eingereicht werden.
Man hört immer, dass Scheidungsverfahren so viel kosten – was kosten sie wirklich?
Das, was man hört, ist oft der vom Gericht festgesetzte Verfahrenswert. Dieser kann schon einmal über 10.000,00 EUR betragen. Dies ist aber nicht das, was am Ende zu zahlen ist.
Ich habe gehört, dass meine Ehefrau keinen Unterhaltsanspruch mehr nach der Scheidung hat.
Das Gesetz soll sich hier geändert haben?
Trotz der Familienrechtsreform im Jahr 2008 gibt es noch Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt. Die Höhe und die Dauer richten sich u. a. nach dem Einkommen beider Ehegatten und nach der Anzahl der Jahre, die man verheiratet war.
Bin ich verpflichtet, im Trennungsjahr zu arbeiten?
Das Trennungsjahr dient beiden Ehegatten dazu, sich neu zu orientieren. Gleichzeitig haben die Ehepartner bis zur Scheidung weiter füreinander einzustehen. Hat ein Ehegatte vor der Trennung nicht oder nur Teilzeit gearbeitet, so braucht er im Trennungsjahr hieran nichts ändern.
Wie läuft eine Hausratsteilung?
Hausrat wird immer in Natur geteilt. Eine Abfindung, d. h. eine Zahlung in Geld, gibt es nur ausnahmsweise, wenn besondere Umstände vorliegen.
Ich habe gehört, dass beim Versorgungsausgleich die Renten gegeneinander
verrechnet werden – stimmt dies?
Beim Versorgungsausgleich werden Rentenansprüche nicht mehr gegeneinander verrechnet. Jede Rente, sei es gesetzliche, betriebliche oder private, wird einfach hälftig geteilt und zwar für die Dauer der Ehezeit.
Was ist zu beachten, wenn sich unverheiratete Paare trennen?
Da immer mehr Paare nicht heiraten und als nichteheliche Lebensgemeinschaft zusammenleben, gibt es im Fall einer Trennung auch hier Dinge, die auseinandergesetzt werden müssen, z. B. gemeinsam angeschaffte Immobilien oder gemeinsam aufgenommene Schulden. Auch Darlehen, die ein Partner dem anderen gewährt hat, fallen hierunter. Aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können auch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern oder auch gegenüber einem Partner entstehen, der ein gemeinsames Kind betreut.

Kind

Kann ich, wenn ich die alleinige elterliche Sorge habe, bestimmen,
wie viel Umgang der andere Elternteil mit dem gemeinsamen Kind hat?
Sorgerecht und Umgangsrecht haben nichts miteinander zu tun. Die elterliche Sorge umfasst nicht das Recht, über den Umgang zu bestimmen oder ihn auszuschließen.
Wie viel Umgang steht im Gesetz?
Im Gesetz steht gar nichts zum Umgang. Es kommt immer auf das Alter des Kindes und die besonderen persönlichen Verhältnisse der Eltern an.
Habe ich als Student einen Unterhaltsanspruch gegen beide Eltern?
Volljährige Kinder in einer Ausbildung oder in einem Studium haben immer einen Anspruch gegen beide Eltern.
Haben Großeltern ein eigenes Umgangsrecht?
Großeltern haben dann ein eigenes Umgangsrecht, wenn sie längere Zeit das Kind versorgt oder betreut haben. Der Umgang wird grundsätzlich dem Wohl des Kindes entsprechend geregelt.
Haften Großeltern für den Unterhalt der Enkel?
Fallen Elternteile für Unterhaltszahlungen an ihre Kinder aus, weil sie aufgrund ihres Einkommens nicht leistungsfähig sind, kann es sein, dass Großeltern für den Unterhalt ihrer Enkel geradestehen müssen.

Aktuelle Fälle im Familienrecht: Schnelle Antworten auf drängende Fragen!

Nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit – was muss nachgewiesen werden?

§ 1572 BGB ist die Anspruchsgrundlage, wenn ein berechtigter Ehegatte wegen Krankheit ganz oder teilweise nicht arbeiten kann und daher Unterhalt möchte. Dabei muss die Krankheit die entscheidende Voraussetzung für die Nichtaufnahme einer Erwerbstätigkeit sein...

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Der ehebedingte Nachteil – was ist das?

In der Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt taucht immer wieder der „ehebedingte Nachteil“ auf. Meist liegt er auf Seiten der Ehefrau. Er besteht dann, wenn ein Ehegatte sich entschlossen hat, seinen Arbeitsplatz aufzugeben, um die Haushaltsführung und Kinderbetreuung zu übernehmen...

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