Im Prinzip funktioniert die Gewährleistung bei einem Verkauf von Gebrauchtwagen an Verbraucher genauso wie die Gewährleistung bei Neuwagen. Es gibt allerdings ein paar Unterschiede:
- Die Gewährleistungsfrist ist auf ein Jahr beschränkt (statt 2 Jahren bei Neuwagen).
- Private Verkäufer können die Gewährleistung ganz ausschließen.
- Die Nacherfüllung – also die Nachlieferung eines vergleichbaren Fahrzeugs – kommt in der Regel nicht infrage. Somit bleiben im Gewährleistungsfall nur Reparatur, Rückabwicklung und nachträgliche Anpassung des Kaufpreises.
Wichtig für private Verkäufer ist, dass die Gewährleistung nicht automatisch ausgeschlossen ist, sondern nur wenn dies explizit vereinbart wird. Dazu ist ein schriftlicher Auto-Kaufvertrag empfehlenswert. Der Ausschluss der Gewährleistung entbindet den Verkäufer außerdem nicht von der Pflicht, ihm bekannte Schäden vor dem Vertragsabschluss an den Käufer zu melden.
Garantie bei Gebrauchtwagen
Manche Händler geben auch auf Gebrauchtwagen Garantien, die über die Gewährleistung hinausgehen. Auch bei Gebrauchtwagen sind sie dabei relativ frei, auf welche Bauteile sie unter welchen Umständen welche Garantie geben.