Gutschein oder Geld zurück?

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Roland Tilch


Rechtsanwalt
In der Kanzlei seit 1996


rt@ra-sonntag.de

0911971870

Kurzfrage Vertragsrecht Feb. 2021

Pauschalreisen, Flüge, Konzerte und andere Veranstaltungen werden zur Zeit wegen der Corona-Pandemie abgesagt. Viele Veranstalter bieten dann lediglich Gutscheine an und wollen nichts erstatten. Dabei ist allerdings zu unterscheiden, ob europarechtliche Vorschriften gelten oder deutsches Recht.
Bei Pauschalreisen und Flugbuchungen gelten europarechtliche Richtlinien und Verordnungen. Hier hatte der Gesetzgeber zwar versucht, eine Gutscheinlösung zu etablieren. Dies ist jedoch nicht gelungen. Gutscheine müssen deshalb hier nicht akzeptiert werden. Für Konzerte und sonstige Veranstaltungen gelten jedoch nur deutsche Regelungen, sodass hier die Gutscheinlösung möglich ist.

 

Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch, Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Hans-Vogel-Straße 2, 90765 Fürth wenden.