Das OLG Nürnberg hat in einer Entscheidung vom Juni 2023 einem Volljährigen noch einen Unterhaltsanspruch zugestanden. Der Student der Architektur hatte vorher eine Berufsausbildung zum Holzbildhauer abgeschlossen und alle Prüfungen bestanden. Danach entschied er sich, Architektur zu studieren. Das Gericht sah zwischen beiden Ausbildungen einen engen sachlichen Zusammenhang. Im Ergebnis baute das Studium der Architektur auf der vorangegangen Ausbildung auf, so dass es sich um eine einheitliche Erstausbildung des unterhaltsberechtigten Kindes im Sinne von § 1610 Abs. 2 BGB handelte.
Sie haben Fragen zum Thema Volljährigenunterhalt? Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth berät und vertritt Sie hier gerne.