Anwalt für Hauskauf und Immobilienkauf
Viele kaufen einmal im Leben eine Immobilie und wohnen dann jahrzehntelang darin. In jedem Fall ist ein Hauskauf, Wohnungskauf oder Grundstückskauf eine große Investition. Sie birgt für jeden Käufer ein Risiko – auch in juristischer Hinsicht. Rechtsanwalt Philipp Krasa, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, hat schon Fälle erlebt, in denen Käufer vor dem finanziellen Ruin standen, weil sie bei der Vertragsgestaltung für ihren Hauskauf oder Wohnungsverkauf nicht aufgepasst hatten. Oder weil sie betrogen wurden. Um solche Situationen zu vermeiden, bietet die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte rund um den Hauskauf unter anderem folgende Leistungen an:
Erstellung von Immobilienkaufverträgen
Sie wollen eine Immobilie – also ein Grundstück, eine Wohnung oder ein Haus – verkaufen? Dann stellen Sie sicher, dass der Immobilienkaufvertrag auch Ihren Wünschen entsprechend gestaltet wird. Regeln Sie unter anderem den Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen beim Hausverkauf sowie die Übernahme von Lasten im Grundbuch durch den Käufer.
Die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte stellt Ihnen aus bewährten Kaufvertragsvorlagen und individuellen Texten einen Kaufvertrag zusammen, der Ihren Bedürfnissen entspricht.
Prüfung von Haus- und Wohnungskaufverträgen
Wollen Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen? Oft steckt der Teufel im Detail! Das betrifft nicht nur den Kaufvertrag, sondern auch Grundbucheinträge, die sich entscheidend auf den Wert einer Immobilie auswirken. Beim Kauf vom Bauträger kommen Fragen wie die Angemessenheit von Abschlagszahlungen, die Modalitäten der Übertragung und die Ausgestaltung von Bürgschaften hinzu. Beim Kauf von Wohnungen ist es gut, ein genaues Auge auf die Teilungserklärung zu werfen. In der Teilungserklärung sind die Eigentumsverhältnisse der einzelnen Anteilseigentümer sowie deren Verhältnis untereinander geregelt.
Bei einem Immobilienkauf kommen viele Seiten an relevanten Dokumenten zusammen. Rechtsanwalt Philipp Krasa hilft Ihnen, die in diesem Dschungel versteckten Fallen zu entdecken und Fehler zu vermeiden.
Hauskauf-Vorvertrag
Es gibt Situationen, in denen sich Käufer und Verkäufer einer Immobilie bereits einig sind und „Nägel mit Köpfen“ machen wollen aber es noch nicht können. Gründe hierfür sind beispielsweise eine noch nicht erteilte Baugenehmigung, der fehlende Abschluss von Untersuchungen oder von Sanierungsmaßnahmen, ausstehende Finanzierungszusagen der Bank oder eine noch laufende Erbauseinandersetzung . In solchen Fällen macht es Sinn, einen Vorvertrag zu schließen. Rechtsanwalt Philipp Krasa unterstützt sowohl Käufer als auch Verkäufer bei der Erstellung solcher Vorverträge. Wichtige Eckpunkte, die dabei zu regeln sind, sind unter anderem:
- Die Formulierung von Bedingungen, unter denen der Kaufvertrag (nicht) abgeschlossen werden muss
- Fristen für die Erfüllung dieser Bedingungen
- Die Festlegung von Strafzahlungen für den Fall, dass einer der Vertragspartner den Vorvertag nicht erfüllt, obwohl die Bedingungen dafür gegeben sind
- Die Formulierung des späteren Kaufvertrags
Streit nach dem Hauskauf
Auch nachdem ein Kaufvertrag für die Immobilie unterschrieben ist, unterstützen Rechtsanwalt Philipp Krasa und das Team der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte Mandanten aus Nürnberg, Fürth, Erlangen und der Region bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Beispiele dafür sind:
- Das Eintreiben des Kaufpreises
- Die Beseitigung von Mängeln aufgrund von Gewährleistungsansprüchen
- Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus einem Hauskaufvorvertrag
- Die Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen oder die Geltendmachung von Schadensersatz, beispielsweise bei arglistiger Täuschung