Eine Immobilie bestehend aus Grundstück und Haus ist eine Einheit. Wer zusammen mit anderen ein Haus kauft oder im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erbt, wird damit anteilig Miteigentümer. Bei einem Gebäude, das aus mehreren Eigentumswohnungen besteht, liegt dagegen Wohnungseigentum in der Form von Eigentum an jeder einzelnen Wohnung vor. Hier gilt das Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG genannt. Das WEG-Recht regelt die Eigentumsverhältnisse. Es bestimmt die jeweiligen Rechte und Pflichten der Eigentümer und der Wohnungseigentumsgemeinschaft. Es regelt das Rechtsverhältnis gegenüber Dritten wie z. B. der Hausverwaltung.
Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht unterstützt Philipp Krasa Mandanten aus Fürth, Nürnberg, Erlangen und der Region in allen Fragen des WEG-Rechts. Dazu gehören unter anderem folgende Aspekte:
Die Teilungserklärung sowie die dazugehörenden Dokumente wie Teilungsplan und Gemeinschaftsordnung oder auch Hausordnung und Regelung der Nebenkosten sind Grundlage für die Eigentumsverhältnisse sowie die Rechte und Pflichten der Eigentümer. In den auch im Grundbuch eingetragenen Erklärungen wird unter anderem festgelegt, welche Miteigentumsanteile mit einzelnen Wohnungen verbunden sind, welche Sondernutzungsrechte bestehen, z.B. für Stellplätze oder Außenflächen und was für das Gemeinschaftseigentum sowie das Sondereigentum eines einzelnen Eigentümers gilt. Änderungen der Teilungserklärung sind nur einstimmig in der Eigentümerversammlung möglich.
Teilungserklärungen, Aufteilungspläne und Gemeinschaftsordnungen sind äußerst komplexe und umfangreiche Erklärungen. Rechtsanwalt Philip Krasa unterstützt Bauherren bei der Ausarbeitung von Teilungserklärungen. Er übernimmt als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht die Prüfung von Teilungserklärungen im Auftrag der Käufer. Bei Streit um die Teilungserklärung unterstützt er Sie, beispielsweise wenn die Teilungserklärung aufgrund von Planungsfehlern während der Bauphase geändert werden soll.
Die Abgrenzung von Sondereigentum an der Wohnung und Gemeinschaftseigentum wie Treppenhäuser, Dach und tragende Wände legt nicht nur fest, wem was gehört, sondern auch, wer es instandhalten muss. Da Wartung und Reparaturen teuer werden können, wird teilweise heftig um die Auslegung der Teilungserklärung gestritten. Rechtsanwalt Philipp Krasa berät Sie bei solchen Fragestellungen.
Viele außergerichtliche Änderungen am Haus selbst, auf dem am Grundstück oder an Regeln des Zusammenlebens setzen nach dem WEG-Recht einen Beschluss der Eigentümerversammlung voraus. Egal ob ein solcher Beschluss in der Versammlung gefasst oder abgelehnt wird: Die jeweils unterlegenen Miteigentümer sind manchmal damit unzufrieden. Hat die Eigentümerversammlung eine Entscheidung getroffen, die geltenden Gesetzen widerspricht oder die Rechte einzelner Eigentümer verletzt, kann man den Beschluss anfechten.
Viele Maßnahmen erfordern außerdem einen formellen Beschluss der Eigentümerversammlung, selbst wenn die Wohnungseigentumsgemeinschaft gesetzlich zu der Maßnahme eigentlich verpflichtet ist. Kommt ein solcher Beschluss nicht zustande, kann er vor Gericht erzwungen werden.
Häufige Streitpunkte bei der Eigentümerversammlung sind Änderungen der Hausordnung, die Installation von Photovoltaikanlagen und Ladesäulen, die energetische Sanierung, ein behindertengerechter Ausbau (z.B. Installation eines Aufzugs) oder die Durchführung von Renovierungsmaßnahmen aber auch die Auswahl und Beauftragung einer Hausverwaltung. Teilweise stehen sich auch die Interessen von Kapitalanlegern und selbst bewohnenden Eigentümern entgegen.
Rechtsanwalt Philipp Krasa unterstützt beide Seiten bei Streitigkeiten um Beschlüsse der Eigentümerversammlung.
Philipp Krasa ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er unterstützt Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen bei Streitigkeiten und Fragestellungen im WEG-Recht.