Arbeitsrecht

Arbeitsunfall beim Sturz auf der Treppe im Homeoffice?

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Roland Tilch


Rechtsanwalt
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Kurzinfo Arbeitsrecht Juni 2021

Stürzt ein Außendienstmitarbeiter in seinem Haus auf dem Weg von den Wohnräumen in seine Büroräume eine Wendeltreppe hinunter, liegt kein Arbeitsunfall vor. Der zurückgelegte Weg ist weder als Weg nach dem Ort der Tätigkeit wegeunfallversichert noch als versicherter Betriebsweg anzusehen. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Der Kläger war angestellter Gebietsverkaufsleiter im Außendienst und arbeitete regelmäßig im Homeoffice. Auf dem Weg von den Wohnräumen in seine Büroräume stürzte er eine Wendeltreppe hinunter und erlitt einen Brustwirbeltrümmerbruch. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte die Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ab.

Wenn Sie zu Arbeitsunfällen oder Wegeunfällen Fragen haben, können Sie sich gerne an die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch, Hans-Vogel-Straße 2, 90765 Fürth wenden.