Die Krankschreibung kann regelmäßig auch durch das Verhalten des Arbeitnehmers entkräftet werden, wenn dieser beispielsweise beim Feiern oder bei anderen Aktivitäten gesehen wird, die darauf schließen lassen, dass seine Krankheit nur vorgetäuscht ist. So kommt es natürlich nicht gut an, wenn jemand beim Holz hacken oder beim Polka tanzen beobachtet wird.
Wenn die Krankschreibung mit der Kündigung zeitlich zusammenhängt, bedeutet dies nicht automatisch, dass alleine damit die Krankschreibung entkräftet ist. Der Beweiswert der Krankschreibung bleibt. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich nicht krank ist. Dies liegt daran, dass viele Arbeitnehmer nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber tatsächlich erkranken. Es ist dann auch nur richtig, wenn ein kranker Arbeitnehmer umgehend zum Arzt geht und sich krankschreiben lässt.
Bei Fragen zum Arbeitsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Roland Tilch aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Fürth, gerne.