Die Kanzlei Wir sind für Sie da
Unsere 7 Pluspunkte
1. Dringlichkeits-Plus
In unserer Kanzlei bekommen Sie den nächsten freien Besprechungstermin. Wenn es bei Ihnen eilt, dann finden wir eine Lösung.
2. Familien-Plus
Zu Terminen und Besprechungen dürfen Sie bei uns Ihr Kind bzw. Ihre Kinder mitbringen. Auch ein Familienmitglied oder eine Bekannte zu Ihrer weiteren Unterstützung ist uns in den Besprechungen mit Ihnen willkommen.
3. Verständlichkeits-Plus
Wir reden und beraten so, dass Sie als Mandant es verstehen. Als Fachanwälte machen wir Ihnen die Juristische Fachsprache verständlich.
4. Wolf-im-Schafspelz-Plus
Freundlich im Auftreten – hart in der Sache. Nach diesem Motto verhandeln wir für Sie mit der Gegenseite.
5. Beständigkeits-Plus
Unsere Mitarbeiter haben langjährige Berufserfahrung. Wir sind ein erprobtes und aufeinander eingespieltes Team. Wir betreuen Sie mit viel Engagement, Loyalität und Freude und sind gerne für Sie da.
6. Zertifizierungs-Plus
Wir lassen uns prüfen. Wir sind die erste Kanzlei in Fürth mit einer DEKRA-Zertifizierung. Diese Zertifizierung belegt den hohen Standard unseres Kanzleimanagements.
7. Fachanwalts-Plus
Wir sind 3 Anwälte mit insgesamt 6 Fachanwaltschaften. Somit sind Sie bei uns in mehrfacher Hinsicht gut beraten und aufgehoben.
Eine Kanzlei mit 6 Fachanwaltschaften
Zur Kanzlei
Bei der Betreuung unserer Privat- und Firmenmandanten pflegen wir einen hohen Standard. Dazu gehört die zuverlässige und schnelle Reaktion auf Ihre Anfragen und Anliegen. Bei uns haben Sie feste Ansprechpartner, die Sie individuell beraten. Wir sind flexibel bei der Terminvereinbarung: auch in den Mittagspausen und am Freitagnachmittag sind wir für Sie da. Wenn Sie es wünschen, kommen wir auch zu Ihnen.
Entwicklung der Kanzlei
Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag gründete die Kanzlei im Oktober 1995. 1997 kam Herr Rechtsanwalt Roland Tilch dazu. Seit 2016 ist Herr Rechtsanwalt Philipp Krasa mit dabei. Heute arbeiten zwölf Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Auszubildende im Team der Kanzlei.
Sekretariat
Unser Sekretariat ist tagsüber durchgehend besetzt. Es erwartet Sie ein freundliches, hochmotiviertes und gut ausgebildetes Team. Unsere Mitarbeiter bilden sich laufend fort. Somit finden Sie hier immer den passenden Ansprechpartner.
Kanzlei-Zertifizierung
Als erste Kanzlei in Fürth erhielt unsere Büroorganisation 2008 das DEKRA Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2008 Heute sind wir weiter zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015. Diese DEKRA-Zertifizierung belegt den hohen Standard unseres Kanzleimanagements.
Unsere Fachanwaltschaften
Familienrecht | Dr. Gabriele Sonntag, Philipp Krasa |
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht | Philipp Krasa |
Sozialrecht | Roland Tilch |
Versicherungsrecht | Roland Tilch |
Eine Kanzlei mit ausgewiesenen Schwerpunkten
Wir erklären Ihnen, um was es geht
Anwaltshaftung
Wir prüfen, ob Ihnen gegen Ihren früheren Rechtsanwalt ein Schadensersatzanspruch zusteht. Wenn dies so ist, machen wir diesen für Sie geltend.
Arbeitsrecht
Unser Schwerpunkt ist hier das individuelle Arbeitsrecht. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Kündigungen, Abmahnungen, Zeugnisse, Wettbewerbsvereinbarungen und ähnliche Angelegenheiten. Wir vertreten hier sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Berufsunfähigkeitsrecht und
Erwerbsunfähigkeitsrecht sowie Altersrente
Hier geht es um Angelegenheiten, in denen Sie Berufsunfähigkeitsrenten oder Erwerbsunfähigkeitsrenten geltend machen können. Dabei berät Sie Herr Rechtsanwalt Roland Tilch als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Sozialrecht. Er vertritt Sie gegen private Versicherungen oder gegen gesetzliche Rentenversicherungsträger. Gleichermaßen berät und vertritt er Sie gerne in allen Fragen zur Altersrente.
Bußgeldsachen/Ordnungswidrigkeiten
Hier liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit bei Straßenverkehrsdelikten und all dem, was damit zusammenhängt. Das ist zum Beispiel ein Rotlichtverstoß, eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Fahrverbot, der Führerscheinentzug, ein Bußgeldbescheid oder die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Datenschutz
Der Datenschutz wird für Unternehmen zunehmend komplizierter. Wir unterstützen und vertreten Sie bei allen Fragen zu diesem Thema. Zum Beispiel dazu, welche speziellen Vorkehrungen Sie in der Firma treffen müssen, an welcher Stelle welche Informationen stehen müssen und ob Sie zwingend einen ausgebildeten Datenschutzbeauftragten brauchen.
Elternunterhalt
Nicht nur Eltern haften für ihre Kinder. Auch Kinder haften für ihre Eltern. Unsere Gesellschaft altert und die Pflege älterer Menschen wird zunehmend teurer. Wir helfen Ihnen bei Unterhaltsforderungen der Sozialbehörde und beraten Sie gerne zur unterhaltsrechtlichen Optimierung Ihres Einkommens und Vermögens.
Hier beraten wir Sie bei Fragen der Gestaltung eines Testaments oder eines Erbvertrages. Weiter vertreten wir Sie bei der Durchsetzung von Erbansprüchen und Pflichtteilsansprüchen sowie in den Verfahren zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Herr Rechtsanwalt Krasa ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht- und Vermögensnachfolge e.V.
Familienrecht
Hier geht es um all das, was mit einer Trennung oder Scheidung zu tun hat: die Scheidung selbst, den Kindes- Trennungs- und Geschiedenen-Unterhalt, das Sorgerecht und Umgangsrecht, den Zugewinnausgleich und die Vermögensauseinandersetzung. Auch bei der Auseinandersetzung einer gemeinsamen Immobilie beraten und vertreten wir Sie. Ein weiterer Bereich ist die sogenannte nichteheliche Lebensgemeinschaft. Dabei geht es um die Beratung von Paaren, die ohne Trauschein zusammenleben, die sich gemeinsam etwas anschaffen wollen, gemeinsame Kinder haben, gemeinsam Angeschafftes auseinandersetzen wollen oder rechtliche Hilfe bei der Trennung brauchen. Auch mit Vaterschaftsprozessen haben wir Erfahrung.
Hier geht es um alle Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verkauf einer Immobilie. Als unsere Mandanten beraten und vertreten wir Bauträger sowie Firmen, die Wohnungseigentum schaffen. Ein weiterer Bereich ist das Wohnungseigentum. Hier beraten und vertreten wir bei allen Fragen sowohl Hausverwalter als auch die Wohnungseigentümer selbst.
Kraftfahrzeugrecht
Hier beraten und vertreten wir Sie bei der Anschaffung und dem Verkauf von Fahrzeugen und gleichermaßen zu Leasingverträgen, Reparaturen und bei Unfällen.
Mietrecht und Pachtrecht
Vor Abschluss eines gewerblichen Mietvertrages oder eines Wohnungsmietvertrages beraten wir Sie zur richtigen Formulierung und den optimalen Gestaltungsmöglichkeiten. Weiter helfen wir Ihnen bei der Beendigung entsprechender Verträge und der Durchsetzung dadurch entstehender Ansprüche. Im Zusammenhang mit dem Mietrecht geht es auch um Nachbarschaftsstreitigkeiten und solche, die das ungestörte Wohnen betreffen.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Immer mehr Paare leben ohne Trauschein in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Im Fall einer Trennung gibt es auch hier Dinge, die auseinandergesetzt werden müssen. Dabei kann es zum Beispiel um eine gemeinsam angeschaffte Immobilie oder gemeinsam aufgenommene Schulden gehen. Auch Darlehen, die ein Partner dem anderen gewährt hat, fallen hierunter. Aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können auch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern oder gegenüber einem Partner entstehen, der ein gemeinsames Kind betreut.
Pflichtteilsrecht
Der Anspruch auf den Pflichtteil besteht immer dann, wenn die Erbfolge durch ein Testament abweichend von der gesetzlichen Erbfolge geregelt ist. Wir beraten und vertreten Sie bei der Erstellung von Testamenten, bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und auch wenn Sie sich als Erbe gegen Pflichtteilsansprüche wehren wollen.
Wechselmodell
Beim Wechselmodell leben und wohnen die Kinder nach der Trennung der Eltern wechselweise zu gleichen Anteilen bei Mutter und Vater. In der Regel wechseln die Kinder wöchentlich von einem Elternteil zum anderen. So erleben die Kinder beide Eltern im Alltag. Das erfordert von beiden Eltern gleichermaßen mehr als nur das schöne „Umgangswochenende“ mit aufregenden Erlebnissen. Sie haben im Alltag dann auch die Verantwortung für ein Kind mit Bauchweh, mit Nöten und Sorgen aus der Schule und für Fahrten zu Freizeitaktivitäten und Pflichtveranstaltungen während der Woche.
Rentenversicherungsrecht
Wir prüfen für Sie alle Arten von Rentenbescheiden. Wir machen Ansprüche gegen Berufsunfähigkeitsversicherungen für Sie geltend. Gleichermaßen helfen wir Ihnen bei allen Verfahren vor dem Sozialgericht.
Scheidungsrecht
Hier geht es um alles, was rechtlich mit einer Trennung oder Scheidung zu tun hat: die Scheidung selbst, den Kindes- Trennungs- und Geschiedenenunterhalt, das Sorgerecht und Umgangsrecht, den Zugewinnausgleich und die Auseinandersetzung des Vermögens. Auch bei der Auseinandersetzung einer gemeinsamen Immobilie beraten und vertreten wir Sie.
Seniorenrecht
Haben Sie Fragen zur Pflegestufe, zum Grad der Behinderung oder zum Schwerbehindertenparkplatz? Wollen Sie eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht errichten? Gibt es Probleme mit dem Pflegeheim, weil z. B. Vereinbarungen im Heimvertrag nicht eingehalten werden? Sollen Sie für Ihren Vater oder Mutter Elternunterhalt zahlen, weil für die Unterbringung im Heim die Rente und das Ersparte nicht ausreichen? Auf all diese Fragen erhalten Sie Antworten bei einem unserer kompetenten Ansprechpartner in unserer Kanzlei.
Sorgerecht
Wir beraten Sie bei Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht und machen Ihre berechtigten Ansprüche geltend. Dabei geht es um die Begründung oder Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und das Umgangsrecht.
Sozialrecht
Hier bearbeiten wir hauptsächlich Fragen des Schwerbehindertenrechtes, der Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit, der Krankenversicherung, der Arbeitslosigkeit, eines Arbeitsunfalls, der Rente und Sozialhilfe. Wir fertigen Widersprüche gegen Bescheide, erstellen Klagen und vertreten Sie in allen gerichtlichen Verfahren.
Umgangsrecht
Das Umgangsrecht hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Auch wenn beide Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, hat immer der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, das Recht auf regelmäßigen Umgang mit dem Kind oder den Kindern. Das Umgangsrecht klärt wann, wie oft und wo das Kind diesen Elternteil sehen und besuchen kann.
Unterhaltsrecht
Das Unterhaltsrecht ist ein Spezialgebiet des Familienrechts. Dabei geht es um Kindesunterhalt für minderjährige und für volljährige Kinder, Getrenntlebensunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder den Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen gemeinsamen Kindes. Wir berechnen für Sie den zu zahlenden oder zu fordernden Unterhalt. Wir beraten Sie auch zu Möglichkeiten von Vereinbarungen zum Unterhalt und besprechen mit Ihnen Strategien, mit denen Sie einen Streit vermeiden können.n.
Verkehrsrecht
Dieses Gebiet umfasst das Schadensersatzrecht und Haftpflichtrecht. Im Besonderen geht es um die komplette Abwicklung des Versicherungsfalles bei einem Verkehrsunfall. Wir beraten und vertreten dabei sowohl den Geschädigten als auch den Verursacher. Wir erledigen sämtliche Korrespondenz und vertreten Sie in Verfahren zur Erlangung eines Schmerzensgeldes oder einer Rente.
Versicherungsrecht/ Unfallversicherung
Dieses Gebiet umfasst das gesamte Versicherungsrecht: Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Krankenversicherungen, Kfz-Versicherungen, Haftpflichtversicherungen, Rentenversicherungen und alle weiteren Versicherungen.
Vereinsrecht
Haben Sie vor, einen Verein zu gründen? Wollen Sie die Satzung eines Vereins erstellen oder ändern? Sind Sie Vorstand oder wollen Sie eine Mitgliederversammlung abhalten? Bei allen dabei entstehenden Fragen unterstützen und beraten wir Sie gern.
Vertragsrecht
Wir beraten Sie zu Verträgen und deren Prüfung. Dabei geht es z.B. um Kaufverträge, Leasingverträge, Reiseverträge und Werkverträge und die Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gleichermaßen helfen wir Ihnen bei Kündigung, Rücktritt, Widerruf, Anfechtung oder sonstiger Auflösung von Verträgen aller Art.
Vollmachten
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch einen Fremden umgehen. Sie regeln darin die eigenen Interessen bereits vorab . Dabei geht es um Beispiel um den Ort und die Art der Versorgung, die eventuelle Unterbringung in einem Heim und die Bestimmung einer zuständige Betreuungsperson.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung sorgt für eine Situation vor, in der Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Vorstellungen zu äußern. Alle Sie behandelnden Ärzte sind dann verpflichtet, sich bei Ihrer medizinischen Versorgung und Behandlung an Ihren schriftlich geäußerten Willen zu halten.
Sorgerechtsverfügung
Leider kommt es täglich vor, dass noch kleine Kinder durch einen Unfall oder andere Unglücksfälle beide Eltern oder ein Elternteil verlieren. In einem solchen Fall stellt sich die Frage nach dem Verbleib des Kindes. Wo soll es dann aufwachsen und wer soll für das Kind verantwortlich sein? soll. Eine Sorgerechtsverfügung gibt Ihnen als Elternteil die Möglichkeit, einen Vormund oder Pfleger zu bestimmen, dem Sie vertrauen. Sie können auch bestimmte Personen vom Sorgerecht ausschließen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kinder in einem solchen Fall gut aufgehoben sind.
Unternehmervollmacht
Viele mittelständische Unternehmen sind sogenannte Ein-Mann/Ein-Frau Betriebe. Dennoch haben nur wenige der Unternehmer/innen durch Vorsorgevollmachten für ihren Ausfall vorgesorgt.
Als Selbständige oder Inhaber eines Unternehmens können Sie Ihrer Verantwortung gegenüber Ihrer Familie, Ihren Geschäftspartnern und Ihren Angestellten durch eine Unternehmervollmacht gerecht werden.
Vorsorgevollmacht
Mit einer persönlichen Vorsorgevollmacht regeln Sie Ihre Angelegenheiten im Krankheitsfall bzw. für den Fall, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Sie bestimmen damit eine Person Ihres Vertrauens, die in einer solchen Situation Entscheidungen trifft, die in Ihrem Sinne sind
Wohnungseigentumsrecht
Hier vertreten wir sowohl Hausverwalter als auch Wohnungseigentümer. Verwalter beraten wir bei der Gestaltung von Verträgen oder der Durchsetzung von Ansprüchen gegen säumige Hausgeldzahler oder Gewährleistungsansprüchen gegen Bauträger und Vorverwalter. Wohnungseigentümergemeinschaften vertreten wir bei der Durchsetzung von Hausgeldforderungen oder Ansprüchen der Gemeinschaft und auch bei der Absetzung eines Verwalters. Den einzelnen Wohnungseigentümer vertreten wir in Verfahren gegen den Verwalter oder andere Eigentümer bzw. deren Mieter.
Zugewinnausgleich
Hier beraten wir Sie in allen Fragen des Zugewinnausgleichs. Während einer Ehe haben meist beide Eheleute oder zumindest einer von ihnen ihr Vermögen vermehrt. Dabei kann es sich z.B. um Grundstücke, Wertpapiere, Bankguthaben, Versicherungen oder auch Luxusgüter handeln. Auch ein Abzahlen von Schulden während der Ehe kann einen Vermögenszuwachs darstellen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass grundsätzlich beide Eheleute an dem Vermögenszuwachs während der Ehe teilhaben sollen.
Zwangsvollstreckung
Unsere Vollstreckungsabteilung ist stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung. Wo andere schon lange aufgegeben haben, finden wir für Sie noch Möglichkeiten,. Wir vollstrecken für Sie aus allen Arten von bestehenden Titeln – besonders auch rückständigen und laufenden Unterhalt.
A. Unser Tätigkeitsfeld
1. Mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wirke ich auf einem Feld, das zum einen von den Ansprüchen und Wünschen einzelner Mandanten bestimmt ist, zum anderen von den gesetzlichen Bestimmungen. Somit verstehen wir unsere Arbeit als Beitrag zum Erfolg der einzelnen Mandanten. Gleichermaßen ist unsere Arbeit ein Beitrag zu einer Rechtskultur, die sich an der Förderung des einzelnen Menschen orientiert.
2. Diese Aufgabe nehmen wir durch einen bewussten Einsatz langjähriger Erfahrung und gründliche Fachkenntnis mit großem Engagement wahr.
3. Bei der Arbeit mit unseren Mandanten haben wir auch die berechtigten Interessen derer im Blick, die indirekt am Erfolg mitwirken. Das sind Anwälte, Richterinnen, andere Entscheidungsträger und auch die Gegenseite.
B. Die Kanzlei als Arbeitsumfeld und Arbeitsgemeinschaft
1. Der gute Ruf unserer Kanzlei hängt in hohem Maße davon ab, dass unsere Mandanten und Partner uns als Einheit wahrnehmen. Dies kann nur gelingen, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich mit ihren Aufgaben identifizieren und das Miteinander in der Kanzlei als gemeinschaftliche Aufgabe sehen. Dafür ist es wichtig und selbstverständlich, dass sie Spannungen und Unstimmigkeiten untereinander intern klären und lösen.
2. Die Kontinuität in der Zusammensetzung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist mir wichtig. Alle Mitarbeitenden sollen zu einem Klima in der Kanzlei beitragen, welches ihren Arbeitsplatz als den besten denkbaren erscheinen lässt. Sie sollen einen Raum der Selbstverwirklichung und der inneren Erfüllung finden. Ich trage dazu gern meinen Teil bei. Von meinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen erwarte ich, dass auch sie dies auf ihre Weise und erkennbar tun.
3. Nur mit einer solchen, von allen Mitarbeitenden getragenen Grundeinstellung können wir ein konstantes Wachstum, gute Gewinne, die Sicherung der Arbeitsplätze und insgesamt ein Allen dienendes Gedeihen der Kanzlei erreichen.
4. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter muss darauf bedacht sein, zum wirtschaftlichen Gedeihen der Kanzlei und zu ihrem Bestehen im Wettbewerb beizutragen. Das fordert von den Mitarbeitenden, dass Ihre Leistungen im Wettbewerb bestehen und sie sich darin von niemand anderem überbieten lassen. Zugleich ist es ihre Aufgabe, eine möglichst hohe Zahl von Mandanten optimal zu betreuen.
C. Werteeinstellung
1. Ich orientiere mein Handeln und Denken an Werten, die ich für unsere Kultur für grundlegend halte. Dazu zähle ich im Besonderen den Respekt gegenüber anderen und die Wertschätzung jedes einzelnen Menschen.
Den Grundwerten, wie sie im Grundgesetz stehen, fühle ich mich verpflichtet.
In meinem alltäglichen Handeln bedeuten diese Werte Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und den Einsatz für die Kanzlei und die Mitarbeitenden.
Diese Haltung und das Zutrauen in die Tragfähigkeit der für mich grundlegenden Werte machen es mir möglich meine Kanzlei so erfolgreich zu führen.
2. Aufgrund meiner christlichen Werte und Orientierung liegen mir extreme politische oder gesellschaftliche Ansichten fern. Es ist mein Anspruch, meine Wertorientierung und meine persönliche Haltung in meinem täglichen Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mandanten zu leben.
3. Hieran lasse ich mich täglich messen.
Dr. Gabriele Sonntag
1. Für unsere Mandanten haben wir unseren Beruf erlernt.
2. Unsere Mandanten sind die wichtigsten Personen auf der Welt, sobald sie unsere Kanzlei betreten.
3. Mandanten sind nicht von uns abhängig – wir sind von ihnen abhängig!
4. Mandanten stören nicht unsere Arbeit – sie sind der Grund für unsere Arbeit!
5. Wir tun Mandanten keinen Gefallen, wenn wir sie vertreten oder beraten – sie tun uns den Gefallen, wenn sie uns beauftragen.
6. Mandanten sind keine Fremden in der Kanzlei – sie gehören zur Kanzlei.
7. Mandanten sind keine Nummern – sie sind Menschen mit Gefühlen und Emotionen wie wir selbst, mit Vorurteilen, sowie erfüllten und nicht erfüllten Erwartungen.
8. Wir behandeln die Mandanten so, wie wir selbst behandelt werden möchten.
9. Mandanten müssen immer in einer freundlichen, warmen Atmosphäre empfangen und betreut werden.
10. Nichts ist vertrauensstörender als ein unfreundlicher Empfang oder herablassendes Personal.
11. Mandanten sind der zukünftige Kontakt mit anderen Mandanten.
12. Neue Mandanten sind das Ergebnis eines Vertrauensbeweises oder einer Empfehlung
Die Organisation der Kanzlei ist zertifiziert
Wir sind die erste Kanzlei in Fürth mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 DEKRA für unsere Büroorganisation. Diese DEKRA-Zertifizierung belegt den hohen Standard unseres Kanzleimanagements.
Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilung aus dem Ressort: Lokales, Wirtschaft, Recht – Fürth, 17.06.2008
Dr. Sonntag Rechtsanwälte – Erste und einzige nach ISO 9001 DEKRA zertifizierte Kanzlei in Fürth
Dr. Sonntag Rechtsanwälte, www.ra-sonntag.de, wurden als erste Kanzlei in Fürth nach DIN EN ISO 9001:2008 DEKRA- zertifiziert. Die Übergabe des Zertifikats erfolgte am 17.06.2008 durch den DEKRA Vertreter Herrn Frank Otto, DEKRA Certification GmbH Stuttgart, in den Räumen der Kanzlei Dr. Sonntag in Fürth. Die ISO 9001 ist unabhängig von der Branche, unabhängig von der Art der bereitgestellten Produkte und Leistungen sowie unabhängig von Art und Größe des Unternehmens anwendbar. Sie zertifiziert die Aufbau- und Ablauforganisation des Kanzleimanagements und ist ein Qualifikationsmerkmal für das Kanzleimanagement.
Die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte ist Mitglied bei APRAXA e. G., www.apraxa.de, einer deutschlandweiten Genossenschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die für die Zusammenarbeit mit Rechtschutzversicherern, als Kriterium der Qualitätssicherung des Kanzleimanagements, nach ISO 9001 zertifiziert werden. Für Frau Dr. Gabriele Sonntag war das auch mit ein Grund ihre Anwaltskanzlei nach der ISO 9001 zu zertifizieren, um weiterhin exklusiv von Rechtsschutzversicherungen im Verbund mit APRAXA empfohlen zu werden.
Unsere Kanzleiorganisation ist nach ISO 9001:2008 zertifiziert für anwaltliches Dienstleistungs- und Kanzleimanagement.
Die Zertifizierung durch die DEKRA zeigt nun auch nach außen, was wir nach innen bereits seit langem leben. Unsere Kanzleiorganisation ist auf Qualität bedacht. Wir pflegen einen hohen Standard, den wir täglich überprüfen.
Wir wollen uns in unserer täglichen Arbeit weiterhin an hohen Maßstäben messen und lassen uns laufend prüfen. Inzwischen sind wir weiter zertifiziert nach ISO 9001:2015 Damit heben wir uns auch in der Qualität der Organisation deutlich gegenüber anderen Kanzleien ab.
Public Relation Services
Die Kanzleibroschüre …
mit unseren umfassenden Leistungsangebot, können Sie hier im PDF-Format kostenlos herunterladen