Oft beschwert sich ein getrenntlebender oder geschiedener Elternteil darüber, dass der andere Elternteil Fotos vom minderjährigen Kind macht und bei Facebook & Co veröffentlicht. Das Kind ist ja minderjährig und kann im rechtlichen Sinn einer Veröffentlichung nicht zustimmen. Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass immer beide Elternteile zustimmen müssen. Tut ein Elternteil dies nicht, dann wird ihm aus dem Bereich der elterlichen Sorge die Entscheidung über das Vorgehen gegen eine unberechtigte Veröffentlichung der Kinderfotos im Internet alleine übertragen. So bleiben die Rechte des Kindes am Besten geschützt.
Bei Fragen zur elterlichen Sorge wenden Sie sich an Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag,, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth.