Veröffentlichung von Fotos des Kindes im Internet?

Trauriges Kind: Weniger Unterhalt wegen Kurzarbeit

Dr. Gabriele Sonntag


Rechtsanwältin
Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei seit 1995


gs@ra-sonntag.de

0911971870

Als Fachanwältin für Familienrecht werde ich gefragt, ob ein getrennt lebender Elternteil ohne Einwilligung des anderen Elternteils Fotos der Kinder z. B. von einem Umgangswochenende im Internet veröffentlichen darf. Fotos der eigenen Kinder können im eng begrenzten privat-familiären Bereich rechtmäßig im Netz geteilt werden. Ist aber der Kreis, der die Fotos sieht, was oft der Fall ist, nicht eingrenzbar, so dürfen die Fotos grundsätzlich nur veröffentlicht werden, wenn die Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile vorliegt.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Gerne berät und unterstützt Sie hier Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, aus der Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth.