Kurzfrage Schmerzensgeld Oktober 2019
Schmerzensgeld ist der Höhe nach an Größe, Heftigkeit und Dauer von Schmerzen, Leiden und Entstellungen zu bemessen. Maßgebend sind dabei Art und Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, die Dauer des Leidens, die Beeinträchtigung des Verletzten, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und der Grad des Verschuldens. Bei der Beurteilung fließt auch die beruflichen Folgen der Verletzung, das Alter des Verletzten sowie Einschränkungen in der Freizeitgestaltung in die Höhe mit ein. Legt ein Berufungsgericht eine bestimmte Höhe eines Schmerzensgeldanspruchs fest, dann kann die Revisionsinstanz dies nicht überprüfen. Das Berufungsgericht hat hier ein Ermessen.
Roland Tilch